„Abbau von Bürokratie“ – das klingt zunächst positiv und wie ein Versprechen für eine Zukunft, in der langwierige Abstimmungen und Berichtspflichten eine Seltenheit sind. Mittel- bis langfristig könnte dieser Fall auch eintreten. Doch für den Moment bedeutet weniger Bürokratie zunächst einmal mehr Bürokratie.
Das Phänomen ist auch unter dem Begriff der J-Kurve bekannt: Bevor ein System effizienter wird, steigt der Aufwand zunächst, da die Umstellung Ressourcen bindet. Erst nach diesem „Tal der Tränen“ tritt die versprochene Erleichterung ein. Sollte der Vorschlag der EU zur Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) wie erwartet angenommen werden, dürfte auch ein großer Teil der Finanzbranche durch ein solches Tal schreiten.
Dass tatsächlich Tränen fließen, darf bezweifelt werden. Doch einfach wird es sicher nicht: Die Reform sieht im Kern eine Neuformulierung und -definition der Produktkategorisierung vor. Was auf dem Papier simpel klingt, ist in der Praxis eine echte Herausforderung. Das reicht von Verkaufsprospekten, Jahresberichten und Reportings, die neu geschrieben werden müssen, bis hin zu einer Modifizierung der gesamten Prozess- und Systemlandschaft.
Zeitplan und Zielbild: Der steinige Weg zu klaren Guidelines
Sollten Parlament und Rat der Reform im Laufe des Jahres 2026 zustimmen, würde damit die Umsetzungsphase starten. Nach aktuellem Diskussionsstand ist vorgesehen, dass Asset-Manager nach Inkrafttreten rund ein Jahr Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse haben. Der genaue Zeitplan bleibt jedoch ungewiss.
Das gilt insbesondere, da die Ausarbeitung der technischen Regulierungsstandards Level 2 – Regulatory Technical Standards (RTS) – noch einige Monate in Anspruch nehmen dürfte. Dies schafft für die Branche eine Übergangsphase, in der strategische Entscheidungen getroffen werden müssen, ohne bereits über sämtliche Detailvorgaben zu verfügen.
Dennoch ist die Reform notwendig: Das aktuelle Regelwerk ist zu komplex, zu uneinheitlich und bietet zu viele Schlupflöcher für Greenwashing. Mit der SFDR 2.0 will die EU diesen Wildwuchs beenden und endlich Ordnung schaffen. Ziel ist ein System, das Anlegern Orientierung bietet und klare Guidelines in der Produktwelt setzt.
Und auch die Institute profitieren von weniger bürokratischem Ballast und schlankeren Reporting-Prozessen, sobald die Umstellung vollzogen ist. Doch ein fader Beigeschmack bleibt: Für Asset-Manager bedeutet der Neustart nämlich einen doppelten Aufwand. Mühsam implementierte Strukturen der ersten SFDR-Generation müssen erneut eingerissen und grundlegend neu konzipiert werden. Und nicht nur das. Denn auch am Verkaufsort steht der Vertrieb vor der Aufgabe, Kunden Sinn und Zweck der neuen Kategorien verständlich zu machen.
Operative Entlastung und neue Standards
Die Reform sieht eine ganze Reihe an Neuerungen vor, die den Arbeitsalltag von Asset-Managern erleichtern sollen. So müssen diese künftig nicht mehr über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen – Principal Adverse Impact Statement (PAI) auf Unternehmensebene berichten. Es reicht der Fokus auf einzelne Produkte.
Nur wer einen Fonds in den Kategorien „Transition“ oder „Sustainable“ anbietet, muss künftig noch nachweisen, welche negativen Folgen die Investitionen auf Umwelt oder Gesellschaft haben könnten. Auch die Pflicht, Details zur eigenen Vergütungspolitik im Kontext von Nachhaltigkeit offenzulegen, wird ersatzlos gestrichen.
Darüber hinaus begrenzt die Neuregelung den Umfang der Produktberichte auf zwei Seiten, was die Häuser dazu zwingt, sich auf die wesentlichen Kennzahlen zu konzentrieren. Dies erleichtert auch die Pflege der Webseiten, da Institute künftig einfach per Link auf die entsprechenden Berichte verweisen dürfen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass Finanzberater und Wertpapierfirmen künftig nicht mehr unter die SFDR fallen, sodass Asset-Manager für diese Gruppen keine spezifischen Datenpakete mehr aufbereiten müssen.
Kern der Reform ist jedoch ein neues System bestehend aus den drei Kategorien „ESG-Basics“, „Transition“ und „Sustainable“. Sie ersetzen die bisherigen Artikel 6, 8 und 9, die unterschiedliche Nachhaltigkeits- und Transparenzprofile von Finanzprodukten bezeichnen – von „nicht spezifisch nachhaltig“ (Artikel 6) über „ESG-Merkmale“ (Artikel 8) bis zu „nachhaltigem Anlageziel“ (Artikel 9). Der initiale Gedanke hinter den Artikeln war, dass diese allein zur Offenlegung verpflichten.
Doch schon bald nach der Einführung verwendete ein Großteil der Branche die Artikel als Produktlabel, ohne dass dafür einheitliche Mindestkriterien hinterlegt waren. Insbesondere fehlten klare Definitionen dafür, was „nachhaltige Investitionen“ oder ein „nachhaltiges Anlageziel“ konkret ausmachen; das führte zu großen Auslegungsspielräumen, Re‑Labelings und Greenwashing‑Risiken.
Klare Leitplanken durch Mindestquoten und Kategorien
Die neuen Kategorien mit klaren Quoten und Ausschlüssen sollen nun ein belastbares Bild von Nachhaltigkeit zeichnen. Im Gegensatz zur verpflichtenden Offenlegung des alten Systems ist die Nutzung der Produktkategorien freiwillig. Wer sich jedoch für eines der neuen Labels entscheidet, muss strikte Mindestanforderungen erfüllen. Zentral ist dabei die Mindestquote: Asset-Manager müssen in allen Kategorien mindestens 70 Prozent des Portfolios aktiv nach den jeweiligen Nachhaltigkeitskriterien steuern.
Wie diese Steuerung konkret aussieht, hängt vom Ziel des Produkts ab. Fonds der Kategorie „ESG-Basics“ integrieren ökologische oder soziale Faktoren fest in ihre Anlagestrategie. Bei „Transition“-Produkten steht der Wandel im Fokus: Das investierte Kapital folgt einem messbaren Pfad, der dokumentiert, wie Unternehmen sich zu nachhaltigeren Modellen hinentwickeln. Den höchsten Anspruch erfüllt die Kategorie „Sustainable“, da die Investitionen einem klar definierten ökologischen oder sozialen Ziel dienen müssen.
Eine hilfreiche Alternative zur 70-Prozent-Hürde bietet sich für Produkte in den Kategorien „Sustainable“ und „Transition“ an: Fonds, die sich an den offiziellen Klimaschutz-Indizes der EU (CTB oder PAB) orientieren, erfüllen die Anforderungen automatisch. Ebenso dient die Taxonomie-Quote – also der Anteil an Investitionen in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten nach EU-Standard – als anerkannter Nachweis. Erreicht ein Fonds hier die geforderten Schwellenwerte, ersetzt dies die ansonsten starre 70-prozentige Steuerungskennzahl.
Das Daten-Dilemma und die methodische Transparenz
Die Reform schafft klare Leitplanken und setzt messbare Standards an die Stelle individueller Auslegungen. Für Asset-Manager bedeutet das: Nachhaltigkeit lässt sich künftig anhand einheitlicher Kriterien im Portfolio steuern. Doch dieser Ansatz greift nur, wenn das Fundament stimmt: verlässliche Daten.
Die 70-Prozent-Hürde setzt eine lückenlose Datenverfügbarkeit voraus, die vor allem im Bereich der Small- und Mid-Caps oft nicht gegeben ist. Der Grund: Diese Unternehmen fallen nicht vollumfänglich unter die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), entsprechend müssen sie auch nicht alle benötigten Kennzahlen liefern.
Asset-Manager stehen dann vor einer schwierigen Wahl: Entweder sie kaufen teure Datenpakete von externen Anbietern ein oder sie entfernen attraktive Nischenwerte aus den Portfolios – nicht weil diese nicht nachhaltig sind, sondern weil die Daten fehlen.
Gleichzeitig schreibt die Reform bisher freiwillige Standards wie den Ausschluss von Kohle- oder Waffengeschäften nun gesetzlich vor. Um diese Verbote rechtssicher zu prüfen, hängen Asset-Manager künftig noch stärker von externen ESG-Datenlieferanten ab. Parallel dazu steigen die Ansprüche an Transparenz: Investoren dürfen künftig genau nachfragen, welche Datenquellen und Methoden ein Haus verwendet.
Wer dabei eigene Schätzdaten nutzt, muss diese glasklar dokumentieren und als „On-Demand-Reports“ bereithalten. Dieser neue Standard verlangt ein deutlich robusteres Datenmanagement, das Informationen ad hoc liefert.
Die kommunikative Herausforderung am Verkaufsort
Jenseits der IT-Systeme wartet die größte Herausforderung dort, wo die Produkte verkauft werden: im direkten Kontakt mit den Kunden. Viele Anleger reagieren mittlerweile eher verhalten auf das Thema Nachhaltigkeit. Deshalb müssen die Häuser den Markt nun erneut davon überzeugen, warum die neuen Kategorien sinnvoll sind. Nachdem sich Berater und Kunden gerade erst mühsam an die Logik der alten Artikel 8 und 9 gewöhnt haben, bringt der Wechsel auf die neuen Labels nun viel Erklärungsarbeit mit sich.
Die neuen Kategorien wirken sich zudem auf weitere Dokumente aus. So müssen Anbieter von Anlageprodukten künftig direkt im Basisinformationsblatt angeben, welches Label ein Fonds trägt. Da dies die bisherigen Abläufe verändert, müssen Institute ihre Berichterstattung entsprechend anpassen.
Damit die Berater die neuen Begriffe im Gespräch auch richtig erklären können, ist zudem gezielte Schulung nötig. Nur wenn die gesamte Kommunikation verständlich bleibt, fassen am Ende auch private Anleger Vertrauen in die neue Logik. Die Häuser müssen daher sicherstellen, dass ihre Verkaufsunterlagen die neuen Labels nicht nur nennen, sondern sie den Kunden auch verständlich machen.
Fazit: Klarheit als Balanceakt zwischen Daten und Dialog
Das Gesamtbild der SFDR 2.0 fällt somit ambivalent aus. Einerseits gewinnt die Branche durch klare Guidelines. Außerdem ist der Gesetzgeber darum bemüht, regulatorischen Aufwand zu begrenzen und das System näher an die Praxis heranzuführen. Andererseits steigen die Anforderungen an die Datenqualität. Häuser müssen ihre Datenflüsse nun so organisieren, dass Quoten lückenlos belegbar und Methoden jederzeit transparent begründet sind.
Doch die entscheidende Hürde wartet im Kundendialog. Hier dient die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage als Mahnmal: Einst zur Vereinheitlichung der Beratung gedacht, scheiterte sie an ihrer eigenen Komplexität und überforderte die Praxis. Die SFDR 2.0 ist regulatorisch zweifellos ein Fortschritt – ihr Markterfolg hängt jedoch davon ab, ob die neuen Labels für Anleger am Ende verständlich und greifbar bleiben.
Über die Autoren
Kevin Naumann ist Partner im Bereich Financial Services bei KPMG und leitet das Consulting Geschäft sowie die ESG-Practice für das Asset Management in Deutschland und Europa Mittlerer Osten Asien (EMA).
Nils Bartsch ist Senior Manager im Bereich Financial Services bei KPMG und ist verantwortlich für die operationelle Leitung der ESG-Practice für das Asset Management in Deutschland.