Ohne Erlaubnis tätig Bafin bremst Schweizer Vermögensverwalter

Der Sitz der Bafin an der Frankfurter Marie-Curie-Straße

Der Sitz der Bafin an der Frankfurter Marie-Curie-Straße: Die Aufsichtsbehörde hat einen Schweizer Vermögensverwalter gerügt. Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

Wenn Schweizer Banken oder Vermögensverwalter in Deutschland tätig werden wollen, brauchen sie dafür auch die Erlaubnis der Bafin. So haben Julius Bär oder die UBS in Deutschland eigene Tochterbanken, Rothschild & Co immerhin eine Tochter mit Bafin-Lizenz als Wertpapierinstitut. Die Zürcher Kantonalbank dagegen setzt auf die vereinfachte Freistellung, die Schweizer Institute in Deutschland nutzen können. Die Meier & Partner Vermögensverwaltung aus Wängi in der Schweiz hatte weder eine Tochter noch eine vereinfachte Freistellung in Deutschland – und beriet wohl trotzdem deutsche Kunden.

 

Das hat die Bafin als deutsche Aufsichtsbehörde bekanntgegeben. Demnach ist die Meier & Partner Vermögensverwaltung sowohl in der Anlageberatung als auch in der Anlagevermittlung in Deutschland tätig, ohne die dafür nötigen Erlaubnisse vorweisen zu können. Konkret empfiehlt das Unternehmen laut einer Bafin-Mittelung Kundinnen und Kunden den Kauf bestimmter Aktien. Zudem bietet es an, im weiteren Verlauf seine Kundschaft auch über vorteilhafte Gelegenheiten zum Verkauf dieser Aktien zu informieren. Die Bafin hat deswegen die sofortige Einstellung der Geschäfte angeordnet. 

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