„Too big to fail“ – dieses Mantra taucht in schöner Regelmäßigkeit dann auf, wenn nationale oder gar internationale Großbanken ins Wanken geraten. In der Schweiz geistern die vier englischen Worte spätestens seit Anfang 2023 wieder durch Politik und Wirtschaft. Als damals die Credit Suisse – als eine von zwei internationalen Großbank in der Schweiz eben genau das, nämlich „Too big to fail“ – in Schieflage geriet, behalfen sich die Eidgenossen bekanntlich mit einer staatlich gestützten Notübernahme: Die andere internationale Großbank aus der Schweiz, die UBS, schluckte die Credit Suisse.
So ganz zufrieden ist man mit der Lösung seitdem aber nicht, auch wenn die Schweizer Finanzministerin jüngst nochmal betonte, dass die Fusion alternativlos gewesen sei. Die Fusion aber verlagert und verschärft das „Too Big Too Fail“ auch auf das nächste Institut, nämlich die UBS. Wenn also der Schweizer Bundesrat etwas über ein Jahr nach der Fast-Pleite der Credit Suisse die Lücken in der „Too big to fail“-Regulierung schließen möchte, möchte der Bundesrat auch: Die Lücken in der Regulierung der UBS schließen. Und das schreibt der Bundesrat in der Pressemitteilung zur Anpassung der „Too big to fail“-Regulierung sogar, wenn auch am Ende: So sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen für systemrelevante Banken gelten – und „zum Teil spezifisch für die UBS als einzig verbliebene global systemrelevante Bank in der Schweiz“.
Grundlage des Maßnahmenkatalogs ist ein Bericht zur Bankenstabilität, den der Schweizer Bundesrat verabschiedet hat und an dem auch die Aufsicht Finma und Schweizer Nationalbank mitgearbeitet haben. Die mit dem Bericht bereits vorgeschlagenen und direkt umsetzbaren Maßnahmen selbst – 22 an der Zahl nennt der Bundesrat – erstrecken sich auf verschiedene Handlungsfelder und erklärt der Bundesrat in dem 339-seitigen Bericht in aller Detailtiefe. Neun weitere Maßnahmen will der Bundesrat als Umsetzungsvorschlag prüfen.
Boni-Anpassungen und strengere Eigenmittel-Anforderungen für Mutterhäuser
Bei den 22 vorgeschlagenen Maßnahmen sieht der Bundesrat zum einen Nachholbedarf bei der Unternehmenskultur von Banken – die ja auch oft bei der Credit Suisse diskutiert wurde – aber auch bei der Verantwortung und der Vergütung von Führungskräften: Gibt es Fehltritte, sollen Schuldige klar identifiziert werden und Banken auch Boni rückfordern können.
Auch die Aufsicht soll gestärkt werden, während die Anforderungen für Eigenmittel verschärft werden könnten. Insbesondere für Stammhäuser. Ein Beispiel: Wenn die UBS etwa eine Beteiligung wie die UBS Europe mit Sitz in Deutschland hält, könnte künftig auch die Konzernmutter dazu verpflichtet werden, für diese Beteiligung mehr Eigenmittel vorzuhalten. Eine generelle Erhöhung der Eigenkapitalquoten lehnt der Bundesrat explizit ab.
Ein Schwerpunkt ist auch das Thema Liquidität: Im Falle der Credit Suisse war lange unklar, wie genau die Liquiditätslage des Bankhauses aussieht. Das soll mittels mehrere Maßnahmen offenbar verhindert werden. Und selbst wenn es zum Worst Case kommt: Die Szenarien einer möglichen Abwicklung möchte der Bundesrat wohl erweitern und genauer durchspielen. Auch das sogenannte „Bail in“ steht im Fokus: Als die Credit Suisse in Schieflage geriet, wandelte die Bank AT1-Bonds in Eigenkapital um – die Fremdkapitalgeber fühlten sich gegenüber den Eigenkapitalinvestoren und damit den Aktionären der Credit Suisse benachteiligt. Ein entsprechendes Szenario möchte der Bundesrat mit mehr Regulierung verhindern.
Die Maßnahmen im Überblick
Im Themenfeld Corporate Governance & Aufsicht schlägt der Bundesrat acht Maßnahmen vor:
- Der Gesetzgeber könnte rechtliche Grundlagen schärfen, um die Anforderungen an die Corporate Governance zu konkretisieren. Beispiel: Anforderungen an Verwaltungsräte oder eine Verantwortlichkeit für Unternehmenskultur
- Der Gesetzgeber könnte mindestens für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung ein Regime einführen, um Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen
- Der Gesetzgeber könnte rechtliche Grundlagen für Vergütungssysteme einführen, indem er variable Vergütungen ausgestaltet und Rückforderungsklauseln sowie Sperrfristen einführt
- Die Aufsicht könnte die Öffentlichkeit über ihre Verfahren informieren
- Das Berufsverbot könnte an das Tätigkeitsverbot angeglichen werden und die Gewinnerziehung so auf natürliche Personen ausgeweitet werden
- Der Gesetzgeber könnte das Institutsgewähr auf Gesetzesstufe verankern und rechtliche Grundlagen bei Organmutationen stärken
- Die Finma soll leichter Informationen beschaffen können, indem die Auskunfts- und Meldepflicht erweitert wird
- Die Finma soll angemessen Ressourcen erhalten, im Rahmen der bisherigen Finanzierungsstruktur
Im Themenfeld Eigenmittelanforderungen schlägt der Bundesrat fünf Maßnahmen vor:
- Zukunftsgerichtete Elemente bei institutsspezifischen Säule-2-Eigenmittelzuschlägen einführen, basierend auf Stresstests und mit offengelegten Resultaten
- Stärkere Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen – und damit für Stammhäuser – innerhalb einer Finanzgruppe
- Regulatorische Vorgaben für die vorsichtige Bewertung und die Werthaltigkeit von bestimmten Bilanzpositionen schärfen
- Risikotragende Funktion der AT1-Kapitalinstrumente stärken, etwa durch klare Kriterien für Aussetzen von Kupon-Zahlungen
- Ausnahme für TBTF-Kapitalinstrumente von der Verrechnungssteuer weiterführen
Im Themenfeld Frühintervention & Stabilisierung schlägt der Bundesrat zwei Maßnahmen vor:
- Frühinterventionen der Aufsicht stärken durch rechtliche Verankerung von Maßnahmen, Anwendbarkeit und Zeitpunkt
- Stabilisierungsplanung stärken durch klarere regulatorische Anforderungen und Kriterien
Im Themenfeld Liquiditätssicherung in der Krise schlägt der Bundesrat vier Maßnahmen vor:
- Liquiditätsanforderungen wie LCR oder NSFR kritisch in den Arbeiten zu den internationalen Standards für alle Banken kritisch überprüfen
- Anforderungen an die Informationsbereitstellung gegenüber der Aufsicht zur Liquiditätslage schärfen
- rechtliche Rahmenbedingungen für den LoLR prüfen und Anforderungen für Banken einführen, um Sicherheiten der Banken vorzubereiten
- PLB im ordentlichen Recht einführen
Im Themenfeld Abwicklungsplanung schlägt der Bundesrat drei Maßnahmen vor:
- Optionen für eine Abwicklung erweitern
- Regulatorische Anforderung eines Abwicklungsplans für Stammhäuser einführen
- Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital im Rahmen einer Sanierung (sogenanntes Bail-in) insbesondere auf internationaler Ebene erhöhen und sich dafür einsetzen