Schutz für Vermögen Was eine Asset Protection leisten kann

Seite 3 / 3

Es ist bei der Übertragung von Vermögen auf die Struktur jedoch möglich, Rückfallklauseln einzubauen. Mit ihnen ist es möglich, dass das Vermögen in bestimmten Szenarien wieder an den ursprünglichen Vermögensinhaber zurück übertragen wird. Hierüber lässt sich eine gewisse Flexibilität gewährleisten.

Eine weitere, sehr flexible, aber dafür am wenigsten sichere Möglichkeit der Asset Protection besteht darin, vom reinen Privatvermögen in eine gesellschaftsrechtliche Lösung zu strukturieren. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, über den Gesellschaftsvertrag Regelungen zu treffen, die den Vorstellungen des Vermögensinhabers entsprechen, beispielsweise:

  • Wer kann überhaupt Gesellschafter werden?
  • Wer kann Erbe der Gesellschafteranteile werden?
  • Wer darf die Stimmrechte minderjähriger Gesellschafter ausüben?
  • Welche Abfindung ist bei Kündigung der Gesellschaftsanteile zu zahlen?
  • Wie sollen die Anlagen erfolgen: Welche Anlageformen sind zulässig, welche nicht?

Der Vorteil ist die äußerst flexible Handhabung. Gibt es eine Mehrheit der stimmberechtigten Gesellschafter, kann die Gesellschaft an veränderte Entwicklungen anpasst, Modifikationen eingeführt oder die Struktur sogar komplett aufgelöst werden. Dies ist jedoch auch der größte Nachteil: sind sich die Nachfolger einig, können alle gewünschten Änderungen vorgenommen werden.

Der Nachteil zeigt sich auch bei den Haftungsthemen: Da die Anteile an der Gesellschaft einen Wert haben, kann in diese hineingepfändet werden. Zwar können restriktive Abfindungsklauseln den Schaden mindern und Einziehungsklauseln den Zugriff auf die Gesellschaft selbst verhindern, aber das Vermögen ist nur begrenzt dem Zugriff Dritter entzogen. Das Ziel „Vermögensschutz in Gänze“ wäre nicht vollständig erreicht.

Fazit

Welche Lösung die jeweils beste ist, lässt sich nur in ausführlichen und umfassenden Gesprächen und unter Hinzuziehung von Spezialisten wie Steuerberatern und Rechtsanwälten klären. Dies schließt eine komplette Bestandsaufnahme von Vermögen, Zielen und Wünschen aller Beteiligter ein. Bei allen Lösungsansätzen zur Asset Protection handelt es sich um hochindividuelle Themen, bei denen einzelne Familienteile niemals unter Druck gesetzt und in die vermeintlich beste Lösung gepresst werden sollten. Oberstes Ziel sollte es immer sein, dass am Ende alle Beteiligten mit der gefundenen Lösung zufrieden sind. Nur dann werden sie langfristigen Bestand haben.

 

Über den Autor:
Helmut Quast ist seit 2015 für das Multi Family Office HQ Trust in Düsseldorf als Managing Partner tätig. Er ist für die Betreuung und umfassende Beratung von Unternehmerfamilien mit komplexen Vermögen verantwortlich. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die strategische Vermögens- und Nachfolgeplanung, die Entwicklung von Vermögensstrategien und das Vermögenscontrolling.

 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen