Schutz für Vermögen Was eine Asset Protection leisten kann

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Die klassische Beraterlösung

Häufig empfehlen Berater in solchen Fällen eine Liechtensteinische Familienstiftung, mit der das rechtliche Eigentum am Vermögen und der Ertrag hieraus voneinander getrennt werden. Großer Vorteil dieser Lösung ist, dass fremde Dritte nicht auf das Vermögen zugreifen können. Liegt das Geld zehn Jahre in der neu errichteten Stiftung, ist es externen Forderungen entzogen.

Aus steuerlicher Sicht ist es bei richtiger Umsetzung unzweifelhaft, dass der vormalige Eigentümer keinen Zugriff (mehr) auf sein Vermögen hat, da es fremde Dritte sind, die in der Stiftung die Organe bilden. Würde die Vermögenssteuer in Deutschland wieder aktiviert, hätte der Fiskus keinen Zugriff auf das Vermögen, da der Inhaber mit Sitz in Deutschland über keine nennenswerten Werte mehr verfügt. Zudem kennt Liechtenstein keine Erbersatzsteuer und ist aus dieser Perspektive ebenfalls sehr vorteilhaft.

Die Kunst besteht jedoch darin, das Vermögen möglichst steuerschonend in die neu errichtete Stiftung einzubringen. Schließlich ist dieser Kapitaltransfer wie eine Schenkung an eine fremde, dritte Person zu werten – und das ist teuer. Es gibt nur kleine Freibeträge und eine ungünstige Steuerklasse.

Ein weiterer Vorteil zeigt sich im Erbfall. Grundsätzlich gibt es nur noch das Vermögen zu erben, welches nicht in die Stiftung eingebracht wurde. Und alle diejenigen, die er bedenken möchte, kann der Patriarch über den Stiftungszweck erfassen – und dort über den definierten Kreis der empfangsberechtigten Personen beispielsweise seine Kinder und Kindeskinder versorgen. Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern können so effektiv unterbunden werden.

Das Problem, mit dem viele Vermögensinhaber bei dieser Lösung zu kämpfen haben, ist ein psychologisches: Wer sich für eine Liechtensteinische Familienstiftung entscheidet, ist nicht mehr Eigentümer des Vermögens, das nun in der Stiftung liegt. Die Sorge: Ein Problem tritt auf, Treuhänder und Protektoren, also fremde Dritte, entscheiden. Der vormalige Vermögensinhaber ist machtlos. Die Lösung ist weitgehend irreversibel und kann nicht einfach geändert werden.

Leichter anpassbare Lösungen

Andere Lösungen können auf Kombinations-Konstrukte hinauslaufen, bei denen beispielsweise eine Stiftung und eine Kommanditgesellschaft (KG) kombiniert werden – in Form einer Stiftung & Co KG. Diese Problemlösung ist weniger statisch, da es nur den Komplementär in der Stiftung gibt, der irreversibel ist. Er hält nur Teile des Vermögens, die wesentlichen Vermögensteile liegen in der KG. Da der Komplementär die wesentlichen Entscheidungen in der KG trifft, ist es in dieser gesellschaftsrechtlichen Struktur gefangen. Es kann gewährleistet werden, dass fremde Dritte nur sehr schwer Zugriff auf das Vermögen erhalten. Absolute Sicherheit gibt es in dieser Ausgestaltung aber nicht.