Nach dem Greensill-Fall Schon mal an Einlagenvermittlung-as-a-Service gedacht?

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Im Folgenden sollen die ersten vier primären Bedingungen näher erklärt werden.

  • Schutz der Kundeneinlagen: Es gilt zu vermeiden, dass eigene Kunden an zweifelhafte Banken wie Greensill vermittelt werden. Die vermittelnde Bank sollte daher einen eigenen, auf 5 bis 7 Einlagenbanken limitierten Qualitäts-Pool aufbauen und zur Definition der Auswahlparameter mindestens die Standards anwenden, nach denen sie ihre Gegenparteien auch für ihre eigenen Geschäfte auswählt. Infolgedessen sind wesentlich höhere Summen als die vielzitierten 100.000 Euro ohne Bedenken vermittelbar – die Einlagen sollten dabei auf mehrere Banken verteilt werden (Diversifikation).

  • Schutz der Reputation: Die beiden Vermittlungsplattformen stellen 40+ Einlagenbanken mit heterogener Qualität Verfügung. Auch wenn die eigene Bank nur 4 oder 5 Banken aus diesen 40+ Einlagenbanken gemäß eigenen Standards auswählt, so entstehen potenziell negative Reputationseffekte über den gemeinsamen Pool auf der Plattform, so wie bei Greensill geschehen.

  • Sicherung des Geschäftsbetriebs: Beide Vermittlungsplattformen arbeiten nach den vorliegenden Jahresabschlüssen (für beide Unternehmen das Geschäftsjahr 2017) mit hohen laufenden Verlusten, bei im Aufbau befindlichen Start-up-Unternehmen durchaus ein normaler Zustand.

    Dennoch stellt die Tatsache, dass der laufende operative Geschäftsbetrieb und die Provisionszahlungen an die vermittelnden Banken nicht aus laufenden operativen Erträgen, sondern aus dem Funding von Investoren zu bezahlen sind, ein relevantes operationelles Risiko dar. Da sich beide Unternehmen sehr viel Zeit mit der Veröffentlichung ihrer Geschäftszahlen lassen, ist davon auszugehen, dass sich an diesem Zustand seit 2017 nicht viel geändert hat. Die längerfristige Zusammenarbeit mit solchen Partnern im Kerngeschäft einer Bank – Einlagen – stellt also eine Wette darauf dar, dass die Investoren weiterhin bereit sind, den laufenden Geschäftsbetrieb der Plattformen zu subventionieren.

    Banken müssen Vorkehrungen für den vorstellbaren Fall treffen, dass das Investoren-Funding versiegt noch bevor operative Profitabilität erreicht werden kann. Dies gilt nicht nur für die Sicherstellung des operativen Geschäftsbetriebs, sondern auch für die Kommunikation gegenüber den eigenen Kunden.

  • Wirtschaftlichkeit: Dieser Punkt stellt eine Herausforderung dar, da das Einlagengeschäft extrem margenarm ist, dennoch aber drei Parteien an der Einlagenvermittlung verdienen wollen – Kunde, vermittelnde Bank und Einlagenplattform. Dem Kunden soll nach Möglichkeit eine leicht positive Verzinsung geboten werden, bei einer Einlagenbank unzweifelhafter Bonität.

    Die vermittelnde Bank hat den Anspruch zumindest ihre operativen Kosten und den Vertriebsaufwand abgegolten zu bekommen. Die Plattform erhält in der Regel 50 bis 75 Prozent der gezahlten Vermittlungsprovision seitens der Einlagenbanken. Die zentrale Frage für die vermittelnde Bank: Steht der Aufwand für das Integrationsprojekt und den laufenden Betrieb sowie das einhergehende Risiko in einem ökonomischen Verhältnis zum Ertrag?


Erlöse beziehungsweise entgangene Kosten von 88 bis 98 Basispunkte p.a. (bps) sind also bei genauerem Hinsehen doch nicht so unattraktiv. Schafft es die vermittelnde Bank, Kosten und Risiko auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, kann die Einlagenvermittlung ein effizientes Ventil für den Abbau von Einlagenüberschüssen werden.

Doch wie kann die einzelne vermittelnde Bank dieses Ziel erreichen? In Kooperation mit einem der beiden Anbieter, oder könnte man es auch selbst umsetzen, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Banken?