Sammlung als Wertanlage Wie man Kunst richtig überträgt

Hannspeter Riedel ist Partner der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner

Hannspeter Riedel ist Partner der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner

Kunst ist nicht nur sinnliche Liebhaberei, sondern auch ein Wert- und Vermögensgegenstand. Sie ist aus rechtlicher und steuerlicher Sicht ein Wirtschaftsgut, das den gleichen Regeln unterworfen ist wie eine Maschine oder ein Bankkonto.

Jeder Kunstsammler sollte sich daher Gedanken darüber machen, was eigentlich im Fall der Übertragung von Kunstgegenständen passiert – zu Lebzeiten oder von Todes wegen. Auf welcher zivilrechtlichen Grundlage (Wer wird Erbe?) wird das Kunstobjekt übertragen und welche steuerlichen Konsequenzen (Wo und wie viel Steuer wird fällig?) löst dies aus?

Bei der relativ minderwertigen Lithografie des nur im heimatlichen Umkreis bekannten besseren Hobbymalers ist dies alles unproblematisch. Weder die Erben noch das Finanzamt interessieren sich dafür. Nicht selten repräsentieren jedoch die nach und nach angeschafften Bilder einen beträchtlichen Wert – weil man beispielsweise Bilder von Gerhard Richter in den 60er Jahren gekauft hat, als Richter noch ein unbekannter Maler war, dessen Werke heute jedoch im hohen zweistelligen Millionenbereich gehandelt werden.

Quelle: Tefaf Maastricht/Arts Economics 2016

Bisher wurde der Aspekt Kunst im Nachlass von den Steuerpflichtigen, aber auch von der Finanzverwaltung eher stiefmütterlich und nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit behandelt. Dies ändert sich aber langsam – und nicht unbedingt zum Vorteil des steuerpflichtigen Kunstsammlers und seiner Erben.

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Doch nicht nur die steuerliche Beurteilung von Kunstgegenständen im Nachlass ist von Bedeutung. Ebenso wichtig ist, wer die in langen Jahren aufgebaute Kunstsammlung eigentlich erbt.

Erbrechtlich werden Kunstgegenstände in Deutschland wie jeder andere Vermögensgegenstand behandelt. Entscheidend für den Vermögensübergang ist, ob ein Testament existiert oder beim Fehlen eines Testaments die im Gesetz geregelte Erbfolge maßgeblich ist.

Zunächst muss jedoch ermittelt werden, ob überhaupt das deutsche Recht Anwendung findet oder ausländische Rechtsordnungen beachtet werden müssen, die nicht immer unbedingt mit dem deutschen Recht harmonieren. Denn nicht nur Vermögen internationalisieren sich, sondern auch die Familien.