Im Januar 2024 beschloss die sächsische Staatsregierung die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027. Fast ein Jahr später gibt es keine sächsische Staatsregierung und eine Finanzplanung scheint auch noch in weiter Ferne zu liegen. Die Diskussionen um beides reißen allerdings nicht ab. Mitten drin: der milliardenschwere Beamten-Pensionsfonds des Freistaates.
Mittlerweile ist der Pensionsfonds mit dem Namen Generationenfonds, den verschiedene Interessensvertreter in der Vergangenheit als ein gutes Modell lobten, mehr als 10 Milliarden Euro schwer. Und das auch, weil der sächsische Freistaat in seiner Finanzplanung unter anderem für den Haushaltsplan 2024 festschrieb, dass erstmals Betrag von über einer Milliarde Euro in den Fonds eingezahlt werden soll. Für 2027 war in der Finanzplanung eine Einzahlung von fast 1,3 Milliarden notiert. Gleichzeitig zahlt der Fonds verhältnismäßig wenig Kapital aus: etwa 200 Millionen Euro waren es in den vergangenen Jahren.
Erste Auszahlungswelle für den Pensionsfonds wohl ab 2035
Ab 2035 dürften laut des DGB Sachsen erstmals nennenswerte Beträge abfließen. Dann nämlich steigt die Zahl an Beamtenpensionen an. Bis dahin dürften die Einzahlungen also auch weit über den Auszahlungen liegen. „Geld, welches heute für Investitionen in die Zukunft fehlt. Ein Blick über den Tellerrand ist notwendig, um die künftigen Aufgaben zu lösen“, kritisiert Sachsen DGB-Vorsitzender Markus Schlimbach und führt aus: „Die Finanzpolitik in Sachsen bedarf eines Kurswechsels: Investitionen müssen Priorität erhalten, althergebrachte Grundsätze müssen überdacht werden.“
Schlimbach reagiert damit auf die Kritik des Sächsischen Beamtenbundes, die auf Überlegungen der sächsischen SPD folgte. Die Partei hatte vorgeschlagen, die Zuflüsse von jährlich über einer Milliarde Euro zu reduzieren oder temporär auszusetzen. „Bei vertretbarer Risikostreuung ist es zulässig, einen Teil des Vorsorgevermögens für rentierliche Investitionen im Freistaat Sachsen einzusetzen“, heißt es von Seiten der SPD zu einem Gutachten, das Möglichkeiten aufzeigen soll, wie der Freistaat nötige Investitionen finanzieren kann. Die Regelungen zum Generationenfonds würden über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehen: „Die in der Verfassung geforderte ‚auskömmliche‘ Vorsorge ist bereits bei einer hälftigen Vorsorge gewährleistet. Eine vollständige Vorsorge ist nicht gefordert.“ Mit geringeren Zuführungen in den Pensionsfonds ließe sich also ein Teil der mindestens 10 Milliarden Euro an Investitionen finanzieren, der in den nächsten Jahren in Sachsen beispielsweise für Infrastruktur nötig sei.
Kritik vom Sächsischen Beamtenbund – Aufgabe für neue Regierung
Für den Sächsischen Beamtenbund ein Tabu: „Es verwundert uns nicht, dass auch diesmal der Generationenfonds, also der Pensionsfonds für Sachsens Beamte, oder zumindest die Zuführung zu diesem, als vermeintlich leicht zu melkende Kuh aus dem Hut gezogen wird“, so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen. Der Generationenfonds sei aber ja gerade deswegen eingerichtet worden, weil zukünftige Generationen nicht mit den jetzt entstehenden, aber in der Zukunft absehbar fälligen Pensionsansprüchen belastet werden sollen. Das von der SPD zitierte Gutachten bemängele schließlich, dass der Begriff „auskömmlich“ nicht ausreichend definiert sei – deswegen entbehre es jeder Grundlage, darauf zu schließen, dass eine hälftige Finanzierung zu dem Fonds nunmehr „auskömmlich“ sei.
In der Pflicht ist wohl auch die neue sächsische Landesregierung, die sich aus CDU und SPD als Minderheitsregierung zusammensetzen könnte. Die Gespräche laufen, einen Durchbruch gibt es allerdings noch nicht. Das Thema Generationenfonds könnte wohl auch Inhalt der Koalitionsverhandlungen sein. Die Portfoliomanager des Fonds investierten zuerst ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere, später erlaubte der Anlageausschuss auch Investitionen in Aktien. Außerdem schreibt das Gesetz für den Fonds Nachhaltigkeitskriterien vor.