Der Mittelstand schwimmt im Geld. Die vergangenen Jahre waren bei vielen Familienunternehmen wirtschaftlich äußerst erfolgreich und haben tatsächlich dazu geführt, dass überdurchschnittlich viel Liquidität in den mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde und auch dort vorgehalten wird. Die Unternehmenslenker sind nun mit Fragen konfrontiert, die sie in dieser Ausprägung so noch nicht oder jedenfalls lange nicht mehr hatten: Was tun mit dem vielen Geld im Unternehmen?
Traditionell ist es ja so, dass Unternehmerfamilien ihr Geld tendenziell in der Firma lassen und nicht ausschütten. Zudem wollen sie das Geld auf der Firmenebene natürlich möglichst sicher anlegen. Beides muss man heute hinterfragen.
Zunächst zur ersten Frage: Wie viel Geld sollte ein Unternehmer eigentlich in seiner Firma stehen lassen? Die Antwort ist relativ einfach und in der Praxis doch schwer zu beantworten: So viel, wie er operativ und strategisch in der Firma braucht, auf Basis seiner unternehmerischen Liquiditätsplanung. Alles, was darüber hinausgeht, sollte als sogenannte Überliquidität eigentlich ausgeschüttet werden, schon um die Beträge aus der unternehmerischen Haftung zu nehmen. Und häufig auch, um die erbschaftsteuerliche Privilegierung des Unternehmens abzusichern. Stichwort: schädliches Verwaltungsvermögen. Dieses Geld sollte dann privat strukturiert angelegt werden.
Häufig kommt eine Ausschüttung für den Unternehmer aber aus steuerlichen Gründen nicht in Frage – auch wenn sich die Versteuerung meist gestalterisch über Holding-Lösungen vermeiden lässt. In Fällen ohne Ausschüttung sollte die Überliquidität auf Unternehmensebene jedenfalls so strukturiert angelegt werden, dass zumindest eine gewisse Rendite auf diesen Betrag, der an sich auszuschütten wäre, erzielt wird. Diese Überschussliquidität muss der Unternehmer vernünftigerweise in seine Gesamtvermögensplanung einbeziehen. Um sie zu ermitteln, gibt es in der Praxis Cashflow-basierte Planungstools, sogenannte Flow-to-Equity-Planungen. Diese erleichtern und ermöglichen dem Unternehmer die Anlageentscheidung.
Wie sollte der Unternehmer nun die Überschussliquidität strukturiert angelegen? Finanzchefs raten meistens, man müsse eine strukturierte Anlage von Liquidität auf Ebene der Unternehmung unbedingt vermeiden. Einerseits weil das Risiko von Wertschwankungen zu groß sei, andererseits würden Wertschwankungen das unternehmerische Ergebnis verfälschen – positiv oder negativ. Beides stimmt, kann aber durch sachgerechte Anlage der Mittel einerseits und bilanzielle Gestaltungen andererseits vermieden werden.
So können die Depots auf der einen Seite relativ sicher mit einer vernünftigen Renditeerwartung angelegt werden. Auf der anderen Seite müssen die Ergebnisse nicht im Unternehmen bilanziert werden, egal ob Gewinne oder Verluste. Im handelsrechtlichen Einzelabschluss kann dies unkompliziert bewerkstelligt werden, indem die strukturiert anzulegenden Mittel auf eine Personengesellschaft übertragen werden, die vollständig vom anlegenden Unternehmen gehalten wird. Der andere Gesellschafter ist dann eine nicht rechnungslegungspflichtige Einheit, etwa eine Stiftung.