Rundschreiben 3/2017 Bafin kassiert verschärfte Regeln zur Video-Identifikation

Das Bafin-Hauptgebäude in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht

Das Bafin-Hauptgebäude in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht Foto: Bafin

In ihrem Rundschreiben 3/2017 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren hat die Finanzaufsicht Bafin ihre verschärften Regeln zur Identifikation von Neukunden per Video-Chat gestrichen. Eine Referenzüberweisung oder Überprüfung der potentiellen Kunden in sozialen Netzwerken ist nicht mehr Bestandteil der Vorschriften.

Der Inhalt des Schreiben bezieht sich vor allem auf die über das Ausweisdokument vermittelten Angaben zur Identität der Person – anhand der optischen Sicherheitsmerkmale sowie durch psychologische Fragestellungen und Beobachtungen sollen die Mitarbeiter die Plausibilität der Angaben überprüfen. Dafür soll das für die Video-Identifikationverfahren zuständige Personal regelmäßige Schulungen erhalten.

Ursprünglich beabsichtigte die Behörde im Juli 2016 dem Verfahren zur Video-Identifikation von Neukunden verschärftere Regeln aufzulegen. Die Unternehmen hätten etwa in sozialen Netzwerken nach Informationen über ihre potentiellen Kunden suchen müssen. Außerdem sollten Interessenten – bei einer Kontoeröffnung – einen Geldbetrag auf ihr neues Konto überweisen, eine sogenannte Referenzüberweisung.

Das sorgte vor allem in der Fintech-Branche für Aufsehen. Kunden von Banking-App-Anbietern oder Robo-Advisor-Unternehmen müssen sich für die Nutzung der Dienste über einen Video-Chat identifizieren, zum Beispiel per Smartphone. Genau in dieser schnellen und einfachen Anmeldung liegt häufig der Vorteil für Kunden dieser Unternehmen.

Nach Bemühungen aus der Branche hatte die Bafin ihre eigenen Forderungen bereits im vergangenen Sommer vorerst zurückgestellt und nun vollends kassiert. Haupttreiber der zurückgenommenen Änderungen ist laut einem Bericht von „Gründerszene“ eine Fintech-Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Ministerium, der Bafin und aus der Fintech-Branche.

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