Riskante Immobiliendarlehen Krankenkassen drohen Verluste in Milliardenhöhe

Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) in Bonn.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn. Dem Amt waren die risikoträchtigen immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen bereits 2017 bekannt. Bildquelle: Imago / Future Images

Was private Versicherer seit Jahren mit Eigenkapital unterlegen müssen, können gesetzliche Krankenkassen ohne vergleichbare Risikokontrolle anlegen – bis zu 1,1 Milliarden Euro könnte sie das jetzt kosten. So hoch beziffert das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den möglichen Schaden der 58 bundesweit tätigen Kassen aus riskanten Kapitalanlagen.

Die Zahl steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, aus der NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ zitieren. Elf Kassen haben rund 200 Millionen Euro in Inhaberschuldverschreibungen angelegt, zwölf weitere rund 900 Millionen Euro in Schuldscheindarlehen. Rund 400 Millionen Euro waren bis Ende 2025 abgeschrieben, über 700 Millionen Euro ist noch nicht entschieden. Erfasst sind nur die bundesweiten Kassen; für regionale Kassen und 17 Kassenärztliche Vereinigungen fehlen belastbare Zahlen.

Erhoffter statt tatsächlicher Wert als Sicherheit

Bei den Schuldscheindarlehen diente oft nicht der Marktwert eines Grundstücks als Sicherheit, sondern dessen erhoffter künftiger Wert – teils sogar Acker- oder Brachflächen für Millionenkredite an Projektentwickler. Exemplarisch steht ein Fall der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: 30 Millionen Euro Darlehen, besichert mit einem Grundstück, das faktisch keine Million wert war. Die Vereinigung hat ihre Engagements bereits aufgearbeitet und vorsorglich 200 Millionen Euro abgeschrieben – anders als die meisten Kassen.

Vielen Engagements liegt der Verius-Komplex zugrunde, über den das private banking magazin seit 2023 berichtet. Der rund 1,2 Milliarden Euro schwere Immobilienfinanzierungsfonds wurde eingefroren – verpackt als börsennotierte Anleihe mit BBB-minus-Rating ließ er sich formal auch von Anlegern erwerben, die ihr Kapital eigentlich verlustsicher anlegen müssen. Mehr als 20 Institute investierten mehrere Hundert Millionen Euro – neben Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auch rund 50 Pensionskassen, Sterbekassen, Kirchenkreise und ein Bistum.

Wo Solvency II gilt – und wo nicht

Private Versicherer unterliegen seit 2016 dem Aufsichtsregime Solvency II: Je riskanter eine Anlage, desto mehr Eigenkapital, laufend kontrolliert über die von der Bafin überwachte Solvenzquote. Für Sozialversicherungsträger gilt das nicht. Paragraf 80 SGB IV verlangt, die Mittel so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint – seit 2023 flankiert von der Pflicht zu qualifiziertem Risikomanagement sowie Mischung und Streuung.

 

Was fehlt, ist das risikobasierte Eigenkapitalgerüst von Solvency II und dessen laufende externe Kontrolle über eine Solvenzquote. Das Regime entstand als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 und markiert laut dem Dortmunder Versicherungsprofessor Lukas Linnenbrink einen „Wechsel von einer bilanzorientierten hin zu einer marktwert- und risikoorientierten Sichtweise“, wie er dem Schwestertitel Das Investment sagte.

Aufsicht wusste seit 2017 Bescheid

Dem BAS waren die immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen bereits 2017 bekannt, zwei Jahre später auch die Verius-Investments. Weil keine akuten Ausfälle vorlagen, blieb es bei einem allgemeinen Hinweis auf besseres Risikomanagement. Erst 2023, als erste Projekte kippten, folgte ein Rundschreiben – die Anlagen waren da längst getätigt.

Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta spricht von einem gravierenden Aufsichts- und Kontrollproblem, aus der Linksfraktion verlangt Ates Gürpinar Offenlegung der tatsächlichen Verluste. Vom 1. Januar 2027 an dürfen Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen solche Schuldscheindarlehen nicht mehr abschließen. Den Erwerb komplexer Anleihen will das BAS zusätzlich prüfen. 

 

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