Richtlinie der Österreichischen Bischofskonferenz Schelhammer & Schattera sieht Ethik-Trend bei Institutionellen

Karsten Volker: Die Richtlinie zeigt die Bedeutung ethisch-nachhaltigen Investierens.

Karsten Volker: Die Richtlinie zeigt die Bedeutung ethisch-nachhaltigen Investierens. Foto: Schelhammer & Schattera

Das Wiener Bankhaus Schelhammer & Schattera will in seinen ethisch-nachhaltig verwalteten Geldanlagen die Richtlinie der Österreichischen Bischofskonferenz einfließen lassen. Unter Mitwirkung des Ethikbeirats soll das im Frühjahr 2018 veröffentlichte Richtwerk verantwortungsbewusst umgesetzt werden, um noch strengere Maßstäbe anzusetzen.

Die neue Richtlinie der Österreichischen Bischofskonferenz samt Kriterienkatalog steht „in Kontinuität mit der Tradition katholischer Ordensgemeinschaften, die seit den 1970er Jahren für ethische Geldanlagen eintreten und wesentlich zum Entstehen dieses Formats beigetragen haben“, heißt es in dem Dokument. Die Richtlinie gilt nach Einschätzung von Schelhammer & Schattera als wegweisend für die ethisch-nachhaltige Anlage institutioneller Investoren. 

Denn erstmals wurde ein Leitfaden in diesem Wachstumssegment entwickelt, der auch international Beachtung findet. In Wien räumt man allerdings ein, dass die Frage der genauen Definition eines ethisch-nachhaltigen Investments nicht so einfach zu beantworten sei, da unterschiedliche Verständnisse und Herangehensweisen bestehen. Die ausformulierten Handlungsanweisungen der Richtlinie zeigten nun allerdings ganz konkret auf, wieso gewisse Geschäftsfelder und -praktiken gemieden werden sollten.

Karsten Volker, Experte im Bereich Nachhaltigkeit von Schelhammer & Schattera, erläutert: „Diese Richtlinie zeigt die Bedeutung ethisch-nachhaltigen Investierens, auch immer mehr Institutionelle Investoren kommen auf uns zu. Ich freue mich mit der Umsetzung in unseren Produkten dem österreichischen und deutschen Markt einen wegweisenden Qualitätsstandard zu bieten.“

Aus Sicht einzelner institutioneller Investoren wird auch bei dieser Richtlinie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Laut der neu konzipierten Anlagerichtlinie verwenden kleine Investoren Veranlagungen oder Finanzprodukte, deren Manager sich verbindlich zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichten. Große Investoren wiederum werden unter Einhaltung dieser Richtlinie eigenständiger und aktiver vorgehen. 

Schelhammer & Schattera war viele Jahrzehnte im Eigentum von Organisationen der katholischen Kirche. Das Bankhaus betrachtet sich als Pionier bei Ethik- und Nachhaltigkeits-Standards, die heute vielfach als Benchmark innerhalb der ethisch-nachhaltigen Angebotspalette gelten. 

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