Revisionsverfahren Ehemaliger Führung von Sal. Oppenheim drohen höhere Strafen

Neue Entwicklungen im Sal. Oppenheim Prozess: Die Bundesanwaltschaft hat im laufenden Revisionsverfahren gestern schärfere Strafen für die vier Ex-Führungskräfte der Kölner Privatbank gefordert, wie mehrere Medien berichteten. Demnach seien strafmildernde Umstände, die das Gericht berücksichtigt hatte, falsch eingeschätzt worden.

Es besteht ein Missverhältnis von Schuld und Strafe, so ein Vertreter der Anklage. Konkret könne den Führungskräften nicht zugutegehalten werden, dass es in der Privatbank keine funktionierende Kontrolle von Entscheidungen gegeben habe. Die Verteidiger wiesen die Forderung zurück. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, die Verkündung wird am 14. März erwartet.

Das Kölner Landgericht hatte die ehemaligen Topmanager der Privatbank im Sommer 2015 für schuldig befunden, wegen Untreue in zwei besonders schweren Fällen. Der entstandene Schaden belief sich auf 84 Millionen Euro, hervorgerufen durch ihr Fehlverhalten bei einer Kapitalspritze für den angeschlagenen Arcandor-Konzern sowie eine Immobilientransaktion in Frankfurt.

Sie sind neugierig aufs Private Banking?

Wir auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm daily“. Wir versorgen Sie vier Tage die Woche mit aktuellen Nachrichten und exklusiven Personalien aus der Welt des Private Bankings.

Drei der vier Angeklagten waren mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Nur der frühere Risikomanager Friedrich Carl Janssen erhielt zwei Jahre und zehn Monate Haft. Verteidiger wie Staatsanwaltschaft hatten danach Revision beim BGH eingelegt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen