Reporting-Systeme statt Zufall Das heutige Pflichtprogramm für Stiftungsvorstände

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  • Performance-Messung/-Bewertung:
    Die Performance-Messung setzt auf der differenzierten Erhebung der Performance-Daten über das Vermögen und die Vermögensverwalter auf und ergänzt diese Daten um gegebenenfalls aus mehreren Indizes zusammengesetzte Vergleichswerte. Die Vergleichswerte, mitunter Benchmarks, müssen abhängig vom vergebenen Mandat definiert und dem Verwalter beziehungsweise der Anlageklasse zugeordnet werden.

    Es macht in der Bewertung des Verwalters einen Unterschied, ob dieser mit dem Auftrag europäische Aktien zu managen ins Rennen geht oder etwa aus einem globalen Universum schöpfen soll. Der Vergleich der Verwalterleistung mit dem für diesen Verwalter definierten Vergleichswert sollte idealerweise über den gesamten Betrachtungszeitraum möglich sein, da hierüber Stärke- und Schwächephasen identifiziert, analysiert und besprochen werden können.
  • Risikomessung:
    Neben den Auswertungen zur Performance muss das Reporting auch relevante Risikodaten über das Vermögen liefern. Standardmäßig wird die Performance um die Volatilität des Vermögens und seiner Teilmengen ergänzt.

    Aussagekräftig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Darstellung des Draw Downs, der anzeigt, wie weit sich das Vermögen vom letzten Hoch nach unten bewegt hat und über welche Zeitspanne eine Aufholbewegung erfolgte. Die Risikoanalyse über das Portfolio nicht zu überfrachten und auf das Wesentliche und Verständliche zu konzentrieren ist die Kunst bei der Modellierung dieses Berichtstypus.
  • Kostenanalyse:
    Die Kostenanalyse umfasst in einer Auswertung die direkten Kosten, wie Verwaltungskosten, Transaktionskosten und die Kosten der Depotführung und stellt diese in Relation zur Vermögenshöhe. Die Produktkosten abzüglich der in diesem Zusammenhang erhaltenen Rückvergütungen sind zumindest nachrichtlich darzustellen, so dass im Ergebnis eine Gesamtkostenquote ermittelt werden kann.
  • Mittelverwendungsrechnung:
    Jede Stiftung benötigt einen zutreffenden Überblick über die verwendbaren und verwendeten Mittel sowie eine Information betreffend die Einhaltung des Kapitalerhaltungsgebots. Dazu ist die Ergebnisrechnung, zunächst in die jeweils maßgeblichen Ertragsarten aufzugliedern, zum einen Zinsen und Dividenden abzüglich der Verwaltungskosten zur Feststellung der verwendbaren Erträge, zum anderen realisierte und unrealisierte Kursergebnisse zur Bestimmung des realen Kapitalerhalts. Diese Werte können anschließend mit den Beständen des Vermögens, dem zu erhaltenen Grundstockvermögen der Stiftung als auch den Entnahmen zugunsten der Zweckerfüllung sowie Daten zur Inflation verknüpft werden.
  • Kontrollfunktion:
    Die Kontrolle der ordnungsmäßigen Umsetzung der Anlagestrategie umfasst insbesondere die Prüfung der (internen und externen) Anlagerichtlinien. Die mit den Vermögensverwaltern vereinbarten Anlagegrenzen müssen dabei fortlaufend überwacht, etwaige Überschreitungen automatisiert sichtbar gemacht werden.

    Eine Prüfung nur zu vereinzelten Stichtagen ist grundsätzlich unzureichend. Das bedeutet, dass zum einen Anlagegrenzen systemseitig hinterlegt und zum anderen Anlageformen entsprechend der Anlagerestriktionen gruppiert werden müssen.

    Beispiel: Unternehmensanleihen schlechter als Investment-Grade-Rating dürfen maximal in Höhe von 10 Prozent des Vermögens investiert werden. Vorzuhalten ist hier die täglich bewertete Schnittmenge aus Unternehmensanleihen und Anleihen unterhalb Investment-Grade-Rating. Übersteigt diese Menge dann 10 Prozent des Vermögens, hat der Bericht ohne manuellen Eingriff eine Überschreitung auszuweisen.   
  • Aktualität:
    Die tägliche Anlagegrenzprüfung, die Performance- und Risikoberichterstattung (Draw Down), die Prüfung der Wertansätze der Bank auf Basis der Depotaufstellungen sowie die Möglichkeit der Ad-hoc-Berichterstattung, erfordern die tägliche Bewertung der Vermögensanlagen auf der Grundlage einer von der Bank oder dem Vermögensverwalter unabhängigen Kursversorgung. Die Anbindung an einen der führenden externen Datenanbieter wie Bloomberg oder Reuters gewährleistet eine im Wesentlichen lückenlose und fehlerfreie unabhängige Kursversorgung.
  • Schnittstellenfunktionalität:
    Die Erfassung sämtlicher Vermögenstransaktionen der Stiftung über das Reporting-System sollte im Idealfall die Führung des Nebenbuchs über die Finanzanlagen im Rahmen der Finanzbuchführung der Stiftung einschließen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Buchführung im Reporting-System in der Lage ist, Wertreihen zu Marktwerten und parallel zu Buchwerten zu führen.

    Stellt das System einen Export zur Übernahme in gängige Finanzbuchführungssysteme, beispielsweise Datev, Lexware, Navision oder SAP zur Verfügung, erspart dies der Stiftung die nochmalige, häufig sehr aufwändige buchhalterische Erfassung der Transaktionen über die Portfolios der Stiftung.

 

Fazit

Der Stiftungsvorstand kann sich seiner Gesamtverantwortung für die Vermögensanlage der Stiftung nicht entziehen. Insbesondere die Strategiefindung und die Kontrolle der Umsetzung der Vermögensverwaltung durch beauftragte Vermögensverwalter, fallen in den originären Aufgabenbereich des Stiftungsvorstands.

Eine dokumentierte Anlagestrategie und die Aufstellung interner wie externer Anlagerichtlinien belegen die strukturierte Auseinandersetzung mit der Vermögensanlage. Ein effektives Reporting im Rahmen des internen Risikomanagements mit Steuerungs- und Kontrollfunktionalität belegt die systematische Überwachung der Vermögensverwaltung zur Sicherstellung des Anlageerfolgs.

Der Stiftungsvorstand macht damit nicht nur deutlich, dass er pflichtgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Stiftung gehandelt hat, er optimiert durch ein hohes Maß an Transparenz auch die Verwaltung des Stiftungsvermögens, verbunden mit dem Ziel, höhere planmäßige Erträge bei geringerem Risiko zugunsten des Stiftungszwecks zu generieren.


Über den Autor:
Maik Paukstadt leitet das Family Office bei Peters, Schönberger & Partner. Seit März 2017 gehört er zudem dem Gesellschafterkreis der Münchner Wirtschaftskanzlei an. Die Schwerpunkte des Steuerberaters und Certified Financial Planners liegen in der ganzheitlichen Beratung vermögender Privatpersonen und Stiftungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Strukturierung und dem Controlling umfangreicher Vermögen.

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