Die Schweiz steht vor einem historischen Erbschaftsboom: 2025 werden voraussichtlich 100 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt – ein neuer Rekord, der 12 Prozent des Bruttoinlandprodukts entspricht. Diese Entwicklung spiegelt nicht nur die überdurchschnittliche Sparquote der Schweizer wider, sondern auch den demografischen Wandel durch die pensionierende Babyboomer-Generation.
Das VZ Vermögens Zentrum hat für eine aktuelle Studie die Nachlassregelungen von über 3.000 Personen aus 1.636 Haushalten analysiert und dabei aufschlussreiche Erkenntnisse über Vermögensverteilung, Planungsstrategien und familiäre Präferenzen gewonnen.
Vermögensstruktur: 1,4 Millionen Franken im Median
Bei Ehepaaren liegt das Median-Vermögen bei 1,4 Millionen Franken, wobei sich erhebliche Unterschiede zeigen: Ein Viertel der Paare hinterlässt weniger als 829.000 Franken, während ein weiteres Viertel über 2,4 Millionen Franken verfügt.
Besonders bemerkenswert ist die Dominanz von Immobilienvermögen: 84 Prozent der untersuchten Personen besitzen Wohneigentum, das meist den größten Teil des Nachlasses ausmacht. Die Struktur zeigt sich wie folgt:
- Liquide Mittel (Konten, Wertschriften): Median 563.000 Franken
- Immobilien und Beteiligungen (abzüglich Hypotheken): Median 850.000 Franken
Familienorientierte Vererbungsstrategie dominiert
Die Analyse offenbart eine klare Präferenz für familienorientierte Lösungen. 98 Prozent der Ehepaare mit Kindern setzen auf eine "Meistbegünstigung" – das Vermögen geht zunächst an den überlebenden Partner und nach dessen Tod zu 99 Prozent an die Kinder. Andere Begünstigte spielen praktisch keine Rolle.
Unterschiede nach Familienkonstellationen:
Ehepaare mit gemeinsamen Kindern: Vermögen bleibt zu über 99 Prozent in der Kernfamilie
Patchworkfamilien: Komplexere Verteilung mit 81 Prozent an gemeinsame Kinder, 15 Prozent an andere Familienmitglieder
Kinderlose Paare: Breitere Streuung mit 66,5 Prozent an Familie, 18 Prozent an gemeinnützige Organisationen, 15,5 Prozent an Dritte
Instrumente der Nachlassplanung
Die rechtlichen Instrumente werden strategisch eingesetzt:
- Erbvertrag (44 Prozent der Ehepaare): Bietet maximale Rechtssicherheit durch Zustimmungspflicht aller Beteiligten
- Kombination Ehevertrag/Testament (25 Prozent): Ermöglicht optimale Partnerabsicherung
- Reines Testament (91Prozent der unverheirateten Lebensgemeinschaften): Profitiert von der Erbrechtsreform 2023
Timing und Willensvollstreckung
61 Prozent der Personen regeln ihren Nachlass zwischen dem 60. und 79. Lebensjahr, oft rund um die Pensionierung. Bemerkenswert ist die hohe Akzeptanz professioneller Unterstützung: 89 Prozent setzen einen Willensvollstrecker ein, wobei 66 Prozent eine juristische Person beauftragen.
Erbvorbezüge: Strategische Lebzeitübertragung
Erbvorbezüge werden überwiegend nach dem 70. Lebensjahr gewährt (35 Prozent vs. 11 Prozent vor diesem Alter). Der Median liegt bei 140.000 Franken, wobei ein Viertel der Fälle über 400.000 Franken erreicht – oft unter Einschluss von Immobilien.
Digitaler Nachlass: Vernachlässigter Bereich
Ein überraschendes Defizit zeigt sich beim digitalen Nachlass: Nur 1 Prozent trifft entsprechende Regelungen, obwohl digitale Vermögenswerte und Daten zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Gemeinnützigkeit: Fokus auf Gesundheit und Soziales
Wenn Vermögen an gemeinnützige Zwecke fließt, konzentriert es sich auf:
- Gesundheit (52 Prozent der Fälle)
- Soziales (45 Prozent)
- Forschung (32 Prozent)
Kinderlose Einzelpersonen zeigen deutlich höhere Bereitschaft zu gemeinnützigen Zuwendungen (19 Prozent vs. 1 Prozent bei Personen mit Kindern).
Konfliktpotenzial und Prävention
Trotz sorgfältiger Planung entstehen Konflikte, hauptsächlich durch:
- Infragestellung der Nachlassregelung (55 Prozent der Konfliktfälle)
- Gefühl der Ungleichbehandlung (24 Prozent)
- Bewertungsdifferenzen bei Immobilien (21 Prozent)
Fazit für die Praxis
Die Studie verdeutlicht den hohen Professionalisierungsgrad der Schweizer Nachlassplanung. Familienschutz steht im Zentrum, während gemeinnützige Aspekte vor allem bei kinderlosen Erblassern relevant werden. Der Trend zu verbindlichen Regelungen durch Erbverträge und professionelle Willensvollstreckung zeigt das Bewusstsein für die Komplexität moderner Vermögensübertragung.
Für Vermögensverwalter und Berater ergeben sich klare Handlungsfelder: Die Integration digitaler Nachlassplanung, die Beratung zu Erbvorbezugsstrategien und die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für unterschiedliche Familienkonstellationen werden zunehmend erfolgsentscheidend.