Die Bundesregierung erhöht die Steuern für hochvermögende Privatpersonen, indem sie eine zweite Steuerstufe einführt. Hochvermögende, die jährlich über 280.000 Euro verdienen, zahlen ab 2028 – das genaue Datum steht noch nicht fest – 47 Prozent Steuern.
Der sogenannte Reichensteuersatz in Höhe von 45 Prozent greift in Zukunft schon ab einem steuerpflichtigen Jahres-Einkommen von über 250.000 Euro. Bisher lag die Schwelle bei einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro pro Jahr.
Bereits am 1. Januar 2007 führte die schwarz-rote Koalition unter Angela Merkel die Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent ein. Davor galt auch für hochvermögende Personen ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Ab einem Einkommen von 5.780 Euro im Monat gilt eine Privatperson in Deutschland als vermögend, wie das Deutsche Institut für Wirtschaft (IW) mitteilt.
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD einigte sich am späten Mittwochabend, 1. Juli. Das Reformpaket umfasst unter anderem auf die Einführung der zweiten Stufe der Reichensteuer. Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete das Ergebnis bei einer Pressekonferenz der Parteivorsitzenden am 2. Juli um 9 Uhr. Das informelle Spitzengremium der Bundesregierung tagte rund acht Stunden lang, wie das ARD-Hauptstadtstudio mitteilte.
Die Bundesregierung unter Merz entschied sich gegen einen Anstieg des Spitzensteuersatzes in Höhe von 42 Prozent. Er greift weiterhin ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro für Ledige und 139.758 Euro bei gemeinsamer Kalkulation des Einkommens. Das betrifft Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Es handelt sich um den niedrigsten Wert seit Ende des zweiten Weltkriegs. Zahlen des Bundesfinanzministeriums belegen, dass der Spitzensteuersatz bis ins Jahr 2000 über 50 Prozent lag.