Regressforderung Volksbank Halle verklagt Ex-Vorstand auf Millionenbetrag

Twitter-Konversation aus dem Jahr 2015 zwischen Chefredakteur Malte Dreher und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Gehaltshöhe von Vorständen

Twitter-Konversation aus dem Jahr 2015 zwischen Chefredakteur Malte Dreher und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Gehaltshöhe von Vorständen

Nächstes Kapitel im Rechtsstreit zwischen der Volksbank Halle und ihrem früheren Vorstandsvorsitzenden Manfred Kübler: Das Institut will von dem 64-Jährigen einen Millionenbetrag einklagen. Das berichtet das Online-Portal der „Mitteldeutschen Zeitung“. Es gehe um eine siebenstellige Summe, zitiert die Zeitung Vorstandsmitglied Sascha Gläßer. Demnach soll die Klage demnächst eingereicht werden.

Küblers eigene Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, mit der er gegen seine außerordentliche Kündigung aus dem Jahr 2015 vorgegangen war, hatte das Landgericht Halle im März dieses Jahres abgewiesen. Der ehemalige Vorstandschef hatte darin seinerseits 230.000 Euro Gehaltsnachzahlung gefordert. Die Richter sahen das anders: Die erforderlichen wichtigen Gründe für die außerordentliche Kündigung hätten vorgelegen, so das Urteil.

So soll Kübler der Bank bei seiner Einstellung eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verschwiegen haben. Weiter geht es um Spenden an einen Golfclub und Kredite in Höhe von 1,3 Millionen Euro, die er ohne angemessene Sicherheiten in Anspruch genommen hatte. Zudem hatte Kübler mit 700.000 Euro ein unangemessen hohes Jahresgehalt eingestrichen.

In einer Pressemitteilung zur Kündigung aus dem Jahr 2015 heißt es weiter, Kübler habe seinen Vorstandskollegen Egbert Alter systematisch überwachen lassen. Sowohl Alter als auch Küblers Assistentin hatten später ebenfalls ihren Hut nehmen müssen. Letztere hatte laut Institut am Tag von Küblers Entlassung wichtige Unterlagen vernichtet und so die Aufklärungsarbeit der Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringen und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PWC) erschwert.

Manfred Kübler hat gegen das Urteil des Landgerichts Halle, das seine Kündigung bestätigt, Berufung eingelegt.

 

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