Cum-Ex-Betrugsfälle Regierung will Verjährungsfrist für schwere Steuervergehen verlängern

Plenarsitzung im deutschen Bundestag

Plenarsitzung im deutschen Bundestag: Die Regierung plant, die Verjährungsfrist für besondere schwere Fälle von Steuerhinterziehung von zehn auf zwölf Jahre anzuheben. Andernfalls drohten mehrere Cum-Ex-Vergehen Ende 2020 zu verjähren. Foto: imago images / Christian Spicker

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