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Regelwerk für Investments in Nachhaltigkeit EU-Taxonomie greift zu kurz

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Diese drei Ziele verfolgt der EU-Plan

Um den Finanzsektor in den Kampf gegen den Klimawandel einzubeziehen, verfolgt der EU-Plan drei Ziele: Erstens die Umleitung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Anlagen. Zweitens die weitläufige Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in das Risikomanagement. Und drittens die Förderung von Transparenz und langfristigem Denken.

Der erste Schritt besteht derzeit darin, eine sogenannte „EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit“ zu entwickeln. Mit anderen Worten geht es um einheitliche und praktisch umsetzbare Klassifikationen, um beurteilen zu können, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist oder nicht.

In den von der EU-Expertengruppe veröffentlichten Berichten haben wir sechs Hindernisse identifiziert, die unserer Einschätzung nach der praktischen Umsetzbarkeit der EU-Taxonomie im Weg stehen.

Erstens: Datenzugang für Offenlegungen

Anlegern könnte es schlichtweg an Zugang zu geeigneten Daten mangeln, um zu beurteilen, ob die Tätigkeiten eines Unternehmens Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Vor allem aktive Anlageverwalter müssen hier eine zentralere Rolle einnehmen, wenn es darum geht, einen Dialog mit Emittenten zu führen und Lücken in den veröffentlichten Angaben zu Finanzprodukten zu schließen. Genau hiervon wird es abhängen, ob die EU-Taxonomie tatsächlich Eingang in die Branche findet.

Zweitens: Zu enge Definition der EU-Taxonomie

Die Umsetzung der EU-Taxonomie verfolgt einen gestaffelten Ansatz, bei dem im ersten Schritt lediglich eine ökologische Sichtweise für die Definition nachhaltiger Aktivitäten herangezogen wird. Das könnte dazu führen, dass der Fokus auf Maßnahmen zur Integration ökologischer Aspekte verengt wird, während Sozial- und Governance-Aspekte außen vor bleiben. Mehr noch: Unseres Erachtens benachteiligen diese Kategorisierungen diejenigen Unternehmen, die Fortschritte bei einer Veränderung ihrer operativen Geschäftsprozesse vorweisen können und ihre CO2-Emissionen bereits reduzieren.

Drittens: Unklarheit bei der Definition negativer Konsequenzen

Die EU-Taxonomie gibt zwar Leitlinien für die Identifizierung ökologisch nachhaltiger Aktivitäten vor. Wir sind allerdings der Ansicht, dass Anleger von mehr Klarheit bei Kriterien, Kennzahlen und Schwellenwerten profitieren würden – gerade mit Blick auf Ziele wie Abfallvermeidung und Recycling oder der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen. Bisher gibt es dafür allerdings keine ausführlichen Kriterien. Dadurch ist es schwierig zu beurteilen, wie nachhaltig die Lieferkette oder der Lebenszyklus eines Produkts tatsächlich ist.

Viertens: Ungeeignete Schwellenwerte für internationale Portfolios

Die von der EU-Kommission eingerichtete Expertengruppe für nachhaltige Geldanlagen TEG (Technical Expert Group on sustainable finance) empfiehlt im EU-Aktionsplan nur Grenzwerte, die innerhalb eines europäischen Kontextes festgelegt wurden. Der globale Charakter der entsprechenden Umweltziele bleibt deshalb unberücksichtigt. Wenn internationale Portfolios die EU-Taxonomie in der Praxis umsetzen sollen, würden wir der TEG raten, die Taxonomie-Leitlinien auf größere geografische Räume auszudehnen. Das könnte wiederum die weltweite Übernahme der EU-Taxonomie erheblich beeinflussen.

Fünftens: Keine benutzerfreundlichen Klassifizierungen

Die TEG hat für die Klassifizierung der Branchensektoren die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) übernommen. Dieses System ist in der Wirtschaftsbranche zwar etabliert, doch nach unserer Erfahrung sind damit nur die wenigsten Anleger vertraut. Viel besser wäre es deshalb, die NACE-Klassifizierungen in Systeme zu überführen, die von Anlegern weitläufiger verstanden werden, wie etwa der Global Industry Classification Standard (GICS), das Sustainable Industry Classification System (SICS) oder die Industry Classification Benchmark (ICB).

Sechstens: Fehlende Flexibilität

In Anbetracht des rasanten technologischen Fortschritts ist es entscheidend, dass die EU-Taxonomie sowohl praktisch als auch pragmatisch ist. Das heißt, der entsprechende Regulierungsrahmen muss so flexibel sein, dass die Taxonomie jederzeit angepasst werden kann. Nur so können technologische und wissenschaftliche Innovationen berücksichtigt werden, die die Parameter des Rahmens verändern können.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber…

Wir sehen den EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzanlagen als entscheidenden Schritt dahin, Nachhaltigkeitsaspekte dauerhaft in die geschäftlichen Abläufe von Finanzinstituten und Unternehmen einzubinden. Das wiederum wird Auswirkungen auf die Aktivitäten sämtlicher Bestandteile der Investment-Wertschöpfungskette haben.

Zudem dürfte der Aktionsplan sowohl bei Unternehmen als auch bei Anlegern erhebliche Folgen bei der Erfassung, Offenlegung und Beurteilung von Informationen nach sich ziehen und eine Aufrüstung von Reporting-Systemen erfordern. Die Branche sollte sich daher auf eine Übergangsphase einstellen, in der es aller Wahrscheinlichkeit nach zu Anlaufproblemen kommen wird.

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