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Regelwerk für Investments in Nachhaltigkeit EU-Taxonomie greift zu kurz

Welchen Kriterien muss eine nachhaltige Kapitalanlage genügen? Bisher gibt es dafür keine einheitliche Definition. Die genutzten Kriterien unterscheiden sich derzeit von Produkt zu Produkt und von Anbieter zu Anbieter. Das sorgt bei Anlegern zuweilen für eine gewisse Überforderung. Damit könnte bald Schluss sein.

Am 18. Juni 2019 hat die Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen (TEG) ihre Berichte für grüne Anleihen, Klimaindikatoren und Klassifizierungen (Taxonomie) veröffentlicht. Die drei Publikationen sind ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Union (EU) zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Die Berichte bilden quasi die Grundlage für die Entwicklung eines neuen Regulierungsrahmens für die Finanzbranche.

Ziel der EU-Bemühungen ist es, in Politik, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, was als nachhaltig gilt und was nicht – etwa bei der Verpflichtung von Finanzmarktteilnehmern zur Offenlegung und Transparenz bei Klima- und Umweltkriterien.

Der Aktionsplan der EU zielt darauf ab, den Finanzsektor in den Kampf gegen den Klimawandel einzubeziehen. Er verfolgt dabei drei Ziele. Erstens: Die Umleitung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Anlagen. Zweitens: Die weitläufige Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in das Risikomanagement. Drittens: Die Förderung von Transparenz und langfristigem Denken. Anleger könnten somit künftig vor dem Abschluss eines Finanzproduktes konkret darüber informiert werden, welche Umweltrisiken vorliegen, oder wie das Produkt Umweltaspekte berücksichtigt.

Bedenken als Tempobremse

Der EU-Aktionsplan zeigt uns, dass eine Klassifizierung für nachhaltige Anlagen nach wie vor hohe Priorität bei Regierungen, Aufsichtsbehörden und Anlegern genießt. Mit Blick auf die Inhalte scheint es uns, als ob der Plan den Schwerpunkt der Anlagebranche verlagern wird: Weg von ethikbasierten Ausschlüssen und Negativ-Screenings und hin zu einem ganzheitlichen Verständnis von ökologischen, sozialen und Corporate Governance(ESG)-Kriterien.

Derzeit reagieren Investoren und Marktteilnehmer noch skeptisch, was die künftige Anwendung eines standardisierten Klassifizierungssystems angeht. Das könnte wiederum das Tempo bremsen, mit dem Unternehmen und Investoren diese Maßnahmen in ihre Strategien und Produkte übernehmen werden. Gleiches gilt für Methoden, die Integration von ESG-Faktoren weiter voranzutreiben.