Reform des Investmentsteuergesetzes „Für Stiftungen ist das nicht ganz ohne“

Oliver Morath (l.), Vertriebsleiter der FvS-Fondssparte, FvS-Vorstand Dirk von Velsen (M.) und FvS-Portfoliomanager Elmar Peters

Oliver Morath (l.), Vertriebsleiter der FvS-Fondssparte, FvS-Vorstand Dirk von Velsen (M.) und FvS-Portfoliomanager Elmar Peters

private banking magazin: 2018 ändern sich die Steuerregeln für Investmentfonds – mit Folgen für Stiftungen. Wie wird Flossbach von Storch beim eigenen Stiftungsfonds darauf reagieren?

Dirk von Velsen: Wir haben bereits zum Jahreswechsel 2016/2017 gehandelt. Die künftige Besteuerung auf Fondsebene benachteiligt gemeinnützige Stiftungen und insgesamt alle Anleger, die über eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung verfügen. Zwar können sich die Betroffenen ihre Steuergelder erstatten lassen, vom Aufwand her ist das aber nicht ganz ohne. Um den Bedürfnissen dieser Kundengruppe künftig gerecht zu werden, haben wir uns entschieden, in den sauren Apfel zu beißen und unseren Stiftungsfonds entsprechend anzupassen, damit die NV-Inhaber ab 1. Januar 2018 von den Vergünstigungen für steuerbefreite Anleger profitieren zu können.

Was waren die konkreten Schritte auf dem Weg zur Steuerbefreiung?

Oliver Morath: Dafür müssen wir als Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Fonds vorsehen, dass ab 1. Januar 2018 lediglich steuerbefreite Anleger im Fonds investiert sind und dieser auch fortlaufend nur solchen Anlegern zugänglich gemacht wird.

Hört sich nach einer Menge Arbeit an.

von Velsen: Die ist jedenfalls nicht unerheblich. Der NV-Inhaber wird diesen Aufwand vermutlich aber zu schätzen wissen. Investoren, die im Niedrigzinsumfeld verstärkt auf ihre Verwaltungskosten schauen, können sich durch unseren Service und den unserer Vertriebspartner den Aufwand sparen, selbst die Fondsbesteuerung bei der Finanzbehörde zurückzuholen. Zudem kann das gesparte Kapital weiterhin im Fonds Rendite erwirtschaften.

Nun wollen Sie den Flossbach von Storch Stiftungen als Ganzes von der Fondssteuer befreien. Möglich wäre auch, lediglich eine Tranche des Fonds freizustellen oder eine Einzelabrechnung für NV-Inhaber vorzunehmen. Warum der gesamte Fonds?

Morath: Der Aufwand wird so oder so größer. Insofern kann man zwar über die verschiedenen Varianten nachdenken, aber am Ende steht immer die Frage, ob sich der Mehraufwand kaufmännisch rechnet. Alle Anbieter von Stiftungsfonds werden das abwägen müssen. Ob ein Stiftungsfonds schlussendlich ohne Steuerbefreiung bei NV-Inhabern punkten kann, sei aber mal dahingestellt. Und wer bei der Steuerbefreiung nicht mitzieht, bekommt als Anbieter einen Wettbewerbsnachteil.

Morath: Davon gehen wir aus, ja.

Für wie groß schätzen Sie das Geschäftspotenzial für Stiftungsfonds?

von Velsen: Das kann man nur schwer schätzen. Der Bundesverband deutscher Stiftungen überschlägt das Stiftungskapital gemeinnütziger Stiftungen grob mit insgesamt rund 100 Milliarden Euro. Jetzt können wir uns überlegen, wie viele gemeinnützige Stiftungen davon sich für eine Anlagelösung über einen Stiftungsfonds interessieren. Nur einige Dutzend sind groß genug, um eine eigene professionelle Kapitalanlage zu betreiben; etwa 100, vielleicht 200 Stiftungen haben ausreichend Kapital, einen eigenen Spezialfonds aufzulegen. Für andere wiederum kommt eine Fondslösung schlicht nicht in Frage. Unterm Strich schätzen wir das Marktpotenzial für Stiftungsfonds auf etwa 10 Milliarden Euro.

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Und wie wird Flossbach von Storch den Vertrieb des Stiftungsfonds angehen?

Morath: Wir haben zunächst mit einer großen deutschen Bank im Private Banking und Wealth Management einen ersten Vertriebspartner für das neu aufgestellte Produkt gefunden. Zusätzlich wollen wir in Zukunft auch über unseren bestehenden Marktzugang gehen, beispielsweise wenn man aufgrund der Bekanntheit eines Flossbach von Storch Multiple Opportunities beim Depot-B-Manager einer Bank oder Sparkasse auch Zugang zum Stiftungsmanager des jeweiligen Instituts bekommt.

Herr Peters, wie kann man im Portfoliomanagement passgenau auf die Bedürfnisse von Stiftungen eingehen?

Elmar Peters: Nehmen Sie das Nachhaltigkeitsthema, die ESG-Kriterien. Das ist ein Trend, der sich zu verfestigen scheint. Wir als Flossbach von Storch standen dem bislang skeptisch gegenüber. Denn wenn man die ESG-Kriterien in einem Portfolio sinnvoll umsetzen will, ist das extrem schwierig. Zwar gibt es Investmentziele, bei denen der Fall klar ist. Es gibt aber eine große Menge an Fällen, bei denen Sie im Detail analysieren müssen, ob ein nicht ESG-konformes Geschäftsfeld ein ganzes Unternehmen infiziert, sodass Sie es aus ihrem Anlageuniversum rausnehmen. Letztlich nähert man sich in solchen Fällen oft über einen Best-in-Class-Ansatz.

Auch ist die Auffassung, was Nachhaltigkeit eigentlich ist, recht unterschiedlich.

Peters: Das kommt hinzu. Ein Investment, das für die eine Stiftung kein Problem darstellt, steht für die andere im Widerspruch zur Stiftungssatzung. Unterschiede finden sich auch in der Auffassung von ESG-Kriterien zwischen protestantischer und katholischer Kirche. Irgendwo muss man also eine Schnittmenge bilden. Dafür haben wir mit einigen Stiftungen und Vertriebspartnern gesprochen, was sie umtreibt oder was sie bei ihren Kunden sehen. Dabei haben wir gemerkt, dass wir kritische Themen oftmals bereits in unsere Unternehmensbewertung spielen – beispielsweise wenn es um den Wasserbedarf von Minenbetreibern oder die Zukunftsfähigkeit der Automobilindustrie geht. Wir haben diese Themen ohnehin schon adressiert, aber nicht als Ausschlusskriterium, sondern im Rahmen des Researchs. Künftig werden wir dafür von MSCI mit entsprechenden Daten versorgt.