Referentenentwurf für 2020 geplant Reform des deutschen Stiftungsrechts kommt

Felix Oldenburg ist noch bis März 2020 Generalsekretär des Bundesverbandes deutscher Stiftungen.

Felix Oldenburg ist noch bis März 2020 Generalsekretär des Bundesverbandes deutscher Stiftungen. Foto: BVDS

Die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen (BVDS) geforderte und im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung angestrebte Reform des deutschen Stiftungsrechts rückt näher. Darauf weist der BVDS hin. Ursprünglich sollte die Reform im Herbst 2019 kommen, doch die Pläne verzögerten sich

Das Bundesjustizministerium hat das Gesetzgebungsverfahren zur Stiftungsrechtsreform in Angriff genommen, berichtet der BVDS in Berlin. Im kommenden Jahr solle der Referentenentwurf vorliegen. Der größte Stiftungsverband in Europa hatte Stiftungen in Deutschland immer wieder aufgefordert, sich an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und an die Bundestagsabgebordneten vor Ort zu wenden, um die Reform voranzutreiben. Die große Koalition habe zur Halbzeit der Legislaturperiode die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele überprüft, heißt es seitens des Stiftungsverbandes. 

„Wir freuen uns über die ausdrückliche Anerkennung des gemeinnützigen Engagements durch die Bundesregierung“, sagt der noch bis März kommenden Jahres amtierende Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Felix Oldenburg. „Die Stimmen der zahlreichen Stiftungen, die sich in den vergangenen Wochen an Abgeordnete und Ministerium gewandt haben, wurden gehört. Zehntausende Engagierte in Stiftungen brauchen einen einheitlichen, modernen und transparenten Rechtsrahmen. Jetzt stehen die Chancen gut, dass sie ihn im kommenden Jahr endlich erhalten.

Die Arbeit deutscher Stiftungen und damit deren gemeinnütziges Engagement wird nach Einschätzung des BVDS durch die Zersplitterung im deutschen Stiftungsrecht belastet. Die Rahmenbedingungen, darunter wachsende Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Niedrigzinsen, erschweren die Stiftungsarbeit. 

Der BVDS verspricht sich von der Reform mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften, mehr Schutz für den Vorstand durch angemessene Haftungsregelungen, mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen sowie Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen sowie Entlastungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter. Bislang mangelt es deutschen Stiftungen insbesondere an einem einheitlichen Register. 

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