Vermögensstrukturierung Diese rechtlichen Anpassungen bahnen sich für Familienholdings an

Eine Vogelfamilie freut sich über Futter unter einem Dach

Eine Vogelfamilie freut sich über Futter unter einem Dach: Das Vermögen unter einem Dach zu ordnen, ist auch eines der Ziele einer Familienholding. Foto: imago images/Panthermedia

Ob Vermögensstrukturierung, Wohnsitzverlagerung oder Nachfolgeplanung: Die sogenannte Familienholding ist ein zentrales Instrument, um gesteckte rechtliche und steuerliche Ziele für eine Familie zu erreichen. Gemeinhin ist sie eine Gesellschaft im In- oder Ausland, an der die Mitglieder einer Familie als Gesellschafter, Unterbeteiligte oder Nießbraucher beteiligt sind. Die Ausgestaltung variiert. Es kann sich um eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH, AG oder SE handeln oder um eine Personengesellschaft wie etwa eine GmbH & Co. KG oder eine vermögensverwaltende KG. Auch „Zwitter“ sind in Form einer sogenannten optierten Personengesellschaft darstellbar: eine GmbH & Co. KG, die für steuerliche Zwecke auf Antrag als Kapitalgesellschaft gilt.

Das sind die Ziele einer Familienholding 

Eine Familienholding soll das eigene Vermögen, das unternehmerische Beteiligungen, Finanzanlagen und Immobilien umfassen kann, verwalten und mehren. Je nach Vermögensumfang und -struktur kann sich eine Familienholding an Tochtergesellschaften wie einer Unternehmens-GmbH, einer Wertpapier-GmbH oder Immobilien-GmbH beteiligen. In der Praxis geben häufig Vermögensverwalter, Private Banker oder teils auch Darlehensgeber bei Familien den Anstoß, eine Familienholding zu errichten. Die Ziele, die mit einer Familienholding-Struktur erreicht werden sollen, lassen sich in drei Gruppen einteilen:

Organisatorische Ziele: Das Vermögen „unter einem Dach“ in der Familienholding ordnen; mögliche familieninterne Streitigkeiten, die sich ergeben könnten, wenn ein Vermögensinhaber verstirbt, vorsorglich minimieren (Family Governance); (Vermögens-)Größenvorteil nutzen (etwa bei Verhandlung mit Bank, Bauunternehmen; Erwerb von „big tickets“, Teilnahme an Block-Trades); „Kümmerer-Funktion“ für wirtschaftlich nicht interessierte Familienmitglieder.

Rechtliche Ziele: Abschirmung der Familienmitglieder vor der Öffentlichkeit (Familienholding tritt nach außen auf, nicht die Familienmitglieder); Vermögensübertragung dadurch erleichtern, dass nur die Beteiligung an der Familienholding übertragen werden muss, nicht eine Vielzahl von Anlagen.

Steuerliche Ziele: Laufende steuerliche Belastung minimieren; Möglichkeit schaffen, bestimmte Vermögensbestandteile ohne oder mit geringer Steuerbelastung zu verkaufen; schenkungs- oder erbschaftssteuerliche Privilegien nutzen sowie eine Steuerbelastung bei Wohnsitzverlagerung in das Ausland vermeiden.

 

Familienholding: Diverse Anpassungen drohen

In den Jahren 2023 und 2024 könnten sich einige Ziele innerhalb der Familienholding verschieben. Angesichts aktueller politischer und fachlicher Diskussionen, vorliegender Gesetzentwürfe und Maßnahmen der Europäischen Kommission sehen wir mögliche Auswirkungen auf Familienholding-Strukturen:

Haftung des Vermögens der Familienholding: Wer eine Familienholding gründet, möchte stets auch Haftungsrisiken ausschließen oder minimieren. Die Gesellschaft und die Gesellschafter sollen bei einem Haftungsfall auf Ebene einer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft nicht einstehen müssen. Neben bekannten Haftungsthemen wie der Durchgriffshaftung und der kartellrechtlichen Haftung könnte das sogenannte Lieferkettengesetz neue Haftungsfallen schaffen. Möglich ist, dass die zunehmenden Haftungsszenarien im Einzelfall Vermögensabspaltungen von der Familienholding auf eine geschützte Parallelstruktur auslösen.

Transparenzregister: Wenn Gesellschafter, Unterbeteiligte oder Nießbraucher in das Transparenzregister eingetragen werden, legt das in der Regel ungewollt
Beteiligungsverhältnisse offen. Die Transparenz von Beteiligungsstrukturen über das Handelsregister und das Transparenzregister wurde bereits in den vergangenen Jahren konsequent weiter erhöht. Während 2022 die zuvor kostenpflichtigen Daten im Handelsregister freigegeben wurden, hat der deutsche Gesetzgeber jüngst etwas gegengesteuert. Die am 23. Dezember 2022 in Kraft getretene Änderung zur Handelsregisterverordnung erlaubt es, Dokumente im Registerordner auszutauschen, wenn diese sensible Daten enthalten.