Revolution für das Quellensteuerwesen Was die Faster-Initiative für das Private Banking bedeutet

Manfred Artmeier (links) und Roman von der Höh von Raquest

Manfred Artmeier (links) und Roman von der Höh von Raquest: Im Private Banking ergibt die Quellensteuerrückforderung teilweise großen Sinn – eine Initiative könnte den Prozess jetzt beschleunigen. Bildquelle: RAQUEST

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Hunderte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Union sollen eigentlich verhindern, dass Investoren durch den Erhalt von Dividenden doppelt besteuert werden. Dennoch versickern jedes Jahr dutzende Milliarden Euro an zu viel gezahlten Quellensteuern bei den Finanzbehörden. Was den Fiskus freut, ist gerade für die Anstrengungen, einen gemeinsamen Kapitalmarkt in Europa und damit die „Kapitalmarktunion“ zu schaffen, Gift. Die Europäische Union ist enorm komplex, denn 27 Mitgliedsstaaten händeln heute das Thema 27-mal unterschiedlich. Das macht das Thema für Investoren und Banken intransparent.

 

Immerhin: Seit Jahrzehnten gibt es supranationale Anstrengungen, das Quellensteuerwesen effizienter, einfacher und einheitlicher zu gestalten. Nun scheint auf europäischer Ebene ein Durchbruch erzielt worden zu sein: Die Initiative mit dem Namen Faster (Framework for Access and Simplification of the Taxation of Earnings and Reliefs) verändert für alle Interessensgruppen – Investoren, Banken, Steuerbehörden und Unternehmen – vieles. Dabei werden vor allem Banken vor großen Herausforderungen stehen.

Ziele von Faster: Besser für den Investor, sicherer für den Finanzminister

Die Europäische Kommission will mit Faster zwei Hauptziele erreichen, die fast antagonistisch erscheinen. 

Zum einen will die Kommission die Attraktivität des europäischen Kapitalmarkts steigern, indem schnellere, einfachere und digitalere Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung Investments in europäische Titel attraktiver machen sollen.

Zum anderen geht es der Kommission und vor allem dem Europäischen Rat, also den nationalen Regierungen, sehr stark darum, Steuerbetrug zu verhindern und zu bekämpfen. Hier sind ein transparenteres und umfassenderes Reporting sowie weitgehende Haftungspflichten für die Finanzindustrie die Mittel der Wahl, um Vorgänge wie beispielsweise den Cum-Ex-Skandal in Zukunft zu verhindern. Oder anders ausgedrückt, die Banken werden sich verstärkt um das Thema kümmern müssen.

Es ist aber auch wichtig zu betonen, dass Mitgliedsstaaten mit kleineren Kapitalmärkten eine Opt-Out-Option erhalten werden. Die EU hat hierfür eine Schwelle von 1,5 Prozent der EU27-Marktkapitalisierung festgelegt. Stand heute könnten 17 Staaten von dieser Opt-Out-Option Gebrauch machen. Voraussetzung dafür ist die Implementierung eines funktionierenden Vorabbefreiungssystems, das sicherstellt, dass Investoren bereits vor der Ertragsauszahlung von der Quellensteuer befreit werden können. 

 

Herausforderungen für Banken: mehr Reporting, neue Herausforderungen im Tax Compliance

Neue Meldepflichten bedeuten immer zuerst Datenbeschaffung und Datenübermittlung. Bei Faster darf man hier getrost von einer Datenkrake sprechen. Das werden zuerst die neu geschaffenen zertifizierten Finanzintermediäre zu spüren bekommen. Diese als CFIs abgekürzten Certified Financial Intermediaries sind insbesondere große Finanzinstitutionen und zentrale Wertpapierverwahrer.

Um ein CFI zu werden, müssen sich diese Institute über ein neu zu schaffendes Portal registrieren. Damit übernehmen diese Institute innerhalb ihrer Zahlkette eine Reihe von besonderen Verpflichtungen, beispielsweise was Due-Diligence-Pflichten bei der Überprüfung der neu zu schaffenden elektronischen Ansässigkeitsbescheinigungen (eTRCs) oder die Prüfung der Richtigkeit der anzuwendenden Steuersätze betrifft.

Besonders herauszustellen ist in diesem Kontext das umfangreiche Meldewesen entlang der gesamten Kette der Dividendenauszahlung oder direkt von CFI zur Behörde. Dazu gehören detaillierte Informationen über die Investoren sowie unzählige Details der Wertpapiertransaktionen. Diese Berichte müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Zahlungsdatum eingereicht werden. Zudem ist die Aufbewahrung riesiger Datenmengen und Dokumente für die gemeldeten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren erforderlich.