Prozess um Verkauf von Steuersünder-CD Ehemaliger UBS-Banker zu Haftstrafe verurteilt

Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona: In einem entscheidenden Anklagepunkt folgte die Richterin nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona: In einem entscheidenden Anklagepunkt folgte die Richterin nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Foto: Bundesstrafgericht Bellinzona

Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona hat einen ehemaligen Mitarbeiter der UBS zu einer Haftstrafe von 40 Monaten verurteilt. Darüber hinaus soll der Ex-Banker ein Bußgeld in Höhe von 1,5 Millionen Schweizer Franken (umgerechnet rund 1,3 Millionen Euro) zahlen.

Die Richterin befand den Schweizer unter anderem des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und der Geldschwäche für schuldig. In einem entscheidenden Punkt wurde der Angeklagte hingegen entlastet: Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis nicht als gegeben an. Andernfalls hätten ihm bis zu fünf Jahre Haft gedroht.

Der Schweizer hatte während seiner Zeit bei der UBS mindestens 230 Datensätze von Kunden der Großbank gesammelt und im Sommer 2012 an das Land Nordrhein-Westfalen verkauft. Infolgedessen kam es zu umfangreichen Ermittlungen und Hausdurchsuchungen durch den deutschen Fiskus. Die UBS hatte nach einer internen Untersuchung Strafanzeige gestellt.

Der Anwalt des Verurteilten hatte während des gesamten Prozesses Freispruch gefordert und will Berufung einlegen. Ob der Schweizer überhaupt belangt werden kann, ist ohnehin fraglich: Er lebt offenbar in Deutschland. Ein Auslieferungsgesuch der Schweiz hat die deutsche Bundesregierung mit Verweis auf eine Gefährdung wesentlicher Interessen der Bundesrepublik zurückgewiesen.

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