Private Credit Wie Vermögende mit guten Absichten in eine Falle geraten können

Henrik Felbier und Tobias Weitzel von Credion.

Tobias Weitzel und Henrik Felbier (r.) von Credion: „Die Schwelle zur Erlaubnispflicht ist niedriger, als viele glauben" Bildquelle: Credion

Immer mehr Anleger suchen Alternativen zu klassischen Anlageformen. Private Kreditvergaben, direkte Unternehmensdarlehen oder Beteiligungen an Kreditfonds gelten als attraktive Wege, Kapital rentabel und vermeintlich sicher zu platzieren. In Zeiten volatiler Märkte und hoher Liquidität erscheint die Rolle des Kreditgebers verlockend – Zinsen statt Dividenden, planbare Erträge statt schwankender Kurse.

Doch was viele übersehen: Wer Geld verleiht, bewegt sich rechtlich schnell in einem erlaubnispflichtigen Bereich. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) gilt die Gewährung von Gelddarlehen als sogenanntes Kreditgeschäft – und das ist in Deutschland ein streng reguliertes Bankgeschäft.

Wann ein Kredit wirklich ein Kredit ist

Das KWG definiert ein Kreditgeschäft als die originäre Vergabe eines nicht nachrangigen Darlehens, also den Moment, in dem ein Geldgeber einem Kreditnehmer erstmals Kapital überlässt. Wenn ein Investor als sogenannter Lender of Record auftritt – also sichtbar derjenige ist, der das Darlehen vergibt –, handelt es sich um ein echtes Kreditgeschäft, das grundsätzlich erlaubnispflichtig sein kann.

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