Aufgrund der großen Zahl an überprüften Anbietern hat die Gesellschaft für Qualitätsprüfung beim Private-Banking-Test 2023 ein K.o.-Verfahren eingeführt. Anbieter erhielten nur ein Zweit- beziehungsweise Vor-Ort-Gespräch, wenn die Note im Erstgespräch besser als 2,0 war. Bei 104 Häusern war dies nicht der Fall. „Diese Anbieter waren oft gut, aber das Kriterium war ‚sehr gut‘, weil nur dann die Anbieter und deren Angebot für eine Vermögensverwaltung für unseren Kunden von Interesse waren“, begründet Fürderer das Verfahren.