Unabhängige Vermögensverwalter, Private-Banking-Abteilungen von ausgewählten Regionalbanken sowie Großbanken und Privatbanken: Insgesamt 169 Anbieter hat die Gesellschaft für Qualitätsprüfung im Private-Banking-Test 2023 unter die Lupe genommen. Die Anbieter mussten sich bis Ende vergangenen Jahres anmelden. Weitere namhafte Dienstleister, und Anbieter, die in anderen Markttests regelmäßig gut abschnitten, wurden ebenso überprüft.
Der Testfall für die Private-Banking-Anbieter
In der Auswertung selbst wurden die Anbieter mit einem Testfall konfrontiert, in dem ein vermögender Kunde auf der Suche nach einem neuen Dienstleister für das Asset Management seines liquiden Vermögens war. Aufgrund des höheren Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr wurde der Testfall angepasst: Für die Anlagesumme von rund 3 Millionen Euro wurde die Zielrendite nun auf mindestens 6 Prozent pro Jahr (nach Kosten und vor Steuern) erhöht. Die Aktienquote sollte jedoch weiterhin bei maximal 50 Prozent liegen. „Dieser Zielkonflikt ist und bleibt eine wichtige Aufgabenstellung im Rahmen unseres Tests“, sagt Kai Fürderer, Mitglied der Geschäftsführung bei der Gesellschaft für Qualitätsprüfung.
Der Testaufbau – mit einem Erst- und Vor-Ort-Gespräch – sowie der Fragebogen blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Im Rahmen eines ersten Telefonats oder auch in einer Videoberatung sollte der Kunde die Gelegenheit haben, die Anbieter kennenzulernen sowie die eigenen Anforderungen zu formulieren. Dabei ging es sowohl um die Renditeerwartung als auch um die konkrete Erwartungshaltung an ein persönliches Beratungs- oder Vor-Ort-Gespräch. Nur mit Anbietern, die die Anforderungen erfüllen konnten, wurde ein Zweit-Termin vereinbart.
Die Kriterien für die Auswertung und neues K.o.-Verfahren
Bei der Bewertung setzt das Team der Gesellschaft für Qualitätsprüfung auf ein dreidimensionales Kriterienmodell, in dessen Rahmen Schulnoten vergeben wurden:
- den Digital-Check mit einer Gewichtung von 20 Prozent
- das Erstgespräch mit einer Gewichtung von 30 Prozent
- das Zweit- oder Vor-Ort-Gespräch mit einer Gewichtung von 50 Prozent
Aufgrund der großen Zahl der überprüften Anbieter hat die Gesellschaft für Qualitätsprüfung in diesem Jahr ein K.o.-Verfahren eingeführt. Nur mit Banken und Vermögensverwaltern, die im Erstgespräch eine bessere Note als 2,0 erhielten, wurde ein Zweitgespräch vereinbart. In diesem Zuge sind 104 Anbieter vorzeitig ausgeschieden (siehe Tabelle auf Seite 6).
Welche Anbieter in den jeweiligen Kategorien am besten abschneiden konnten und welche 65 mit einer „exzellenten Beratungsqualität“ prämiert wurden, lesen Sie auf den kommenden Seiten.