Post von der Bankenaufsicht Reform der Referenzzinssätze setzt Banken unter Druck

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Die Feststellung des reformierten Euribor ist nun auch auf echte Transaktionen gestützt und wird nur im Falle von fehlenden Transaktionsdaten durch „Expertenschätzungen“ ergänzt. In der Folge bedeutet dies, dass der Euribor (hybride Methode) nun auch weiterhin in Verträgen über das Jahr 2021 hinaus verwendet werden darf.

€STR – Euro Short Term Rate

Bleibt als Aufgabe also nur mehr die Vorbereitung der Ablösung von Eonia durch den von der EZB veröffentlichten alternativen Referenzzinssatz €STR (Euro Short Term Rate, oder auch Ester genannt). Dieser €STR wird erstmalig zum 2. Oktober 2019 von der EZB veröffentlicht. Es existiert aber bereits eine „Rückrechnung“ durch die EZB, die somit den historischen €STR ab 2017 zeigt (pre-Ester).

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Vergleich €STR und EONIA Capco

Aus der Grafik lässt sich gut erkennen, dass €STR eine deutlich geringere Volatilität im Gegensatz zu den Eonia-Sätzen aufweist. Die Differenz beider Sätze, der sogenannte Spread, liegt bei 8,5 Basispunkten. Ab dem 2. Oktober wird Eonia aus den ermittelten €STR-Sätzen errechnet (Rekalibrierung).

Ab Mitte 2020 werden die Clearinghäuser beginnen, €STR zur Diskontierung und zur Berechnung des Price Alignment Interest (PAI, Kollateralverzinsung) für alle geclearten Euro Swaps zu verwenden.

War es das dann schon? Leider nein. Denn während in Sachen Euribor erst einmal etwas Druck aus dem Kessel gewichen ist, sieht die Situation bei €STR anders aus. €STR wird sämtliche Eonia-referenzierten Produkte ersetzen. Er muss als Referenzzinssatz in sämtlichen IT-Systemen und internen Lieferstrecken Berücksichtigung finden. Hedge-Beziehungen sind neu zu bewerten, etliche Prozesse müssen angepasst werden.