Pläne im EU-Rat Taxonomie für Nachhaltigkeit verzögert sich

Die im Juni von der Europäischen Union vorgelegten Pläne eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Anlagen werden voraussichtlich zwei Jahre später in die Praxis umgesetzt, als das ursprünglich von Marktteilnehmern erwartet worden war. Zwar hätten Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten Ende September dieses Jahres dem federführenden EU-Rat für dessen geplante Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten grünes Licht signalisiert. Der EU-Rat will die Taxonomie nach aktuellen Angaben aber erst zum Jahresende 2021 etablieren. Mit dem aus heutiger Sicht fernen Ziel solle sichergestellt werden, dass das Klassifizierungssystem ab 2022 von den Marktteilnehmern vollständig angewendet werden könne. 

Hintergrund der zeitlichen Verzögerung ist ein Streit unter EU-Mitgliedsstaaten um die Frage, ob Atomenergie als nachhaltig eingestuft werden kann. Laut einem Medienbericht hatten sich Deutschland, Österreich und Luxemburg ebenso wie die EU Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) dagegen ausgesprochen. 

Ursprünglich sollten die Verhandlungen auf EU-Ebene im Herbst dieses Jahres in die abschließende und damit entscheidende Runde gehen mit dem Ziel, Unternehmen und Investoren einen präzisen Katalog bereitzustellen, aus dem hervorgeht, welche wirtschaftlichen Aktivitäten unter Umweltgesichtspunkten als nachhaltig eingestuft werden. 

Derzeit gibt es noch kein Klassifizierungssystem – weder in der Europäischen Union noch auf weltweiter Ebene –, das nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten definiert. Aus diesem Grund halten sich zahlreiche Investoren mit nachhaltigen Investments zurück, während andere längst auf dem Weg sind, nachhaltiger zu investieren und die Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene zu verankern. 

Die Europäische Union adressiert mit der von ihr geplanten einheitlichen Regulierung zwei Herausforderungen. Einerseits will sie die bestehende Fragmentierung im Markt für nachhaltige Anlagen, die aus einer großen Zahl von Initiativen und aus nationalen Anwendungsgewohnheiten resultiert, verringern. Darüber hinaus wendet sich die EU gegen die sogenannte Grünfärberei. Damit sind Praktiken gemeint, bei denen Anbieter ihre Finanzprodukte als „grün“ oder nachhaltig anpreisen, obwohl diese noch nicht einmal grundsätzliche Umweltstandards einhalten. 

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