Pläne der Bundesregierung So komplex ist die erste grüne Bundesanleihe

Marcio da Costa ist Portfoliomanager bei Bantleon.

Marcio da Costa ist Portfoliomanager bei Bantleon. Foto: Bantleon

Der öffentliche Druck auf die Bundesregierung, Investitionen in Klimaschutzprojekte zu erhöhen, ist in den vergangenen Monaten gestiegen. Nachdem sich bereits mehrere Länder der Eurozone im Green-Bond-Markt engagiert haben, sieht sich nun auch die Bundesrepublik Deutschland gedrängt, einen ersten Green Bond zu begeben.

Positiv ist, dass die deutsche Finanzagentur bereits ein konkretes Konzept zur Emission einer grünen Anleihe vorgestellt hat. Details wie Emissionsvolumen und Zeitpunkt sind allerdings noch nicht bekannt. Auf jeden Fall verbessert die grüne Bundesanleihe die Diversifikationsmöglichkeit in Bezug auf die Emittenten und Anleihenlaufzeiten am Green-Bond-Markt.

Die Auswahl an Green-Bond-Investitionen ist wegen des noch geringen Anteils der grünen Anleihen am gesamten Euro-Anleihenmarkt mit etwa 1,6 Prozent noch eingeschränkt. Wegen der hohen Nachfrage nach klimafreundlichen Schuldverschreibungen kann das zu Preisverzerrungen und Fehlallokationen am Markt führen. Aktuell spiegelt sich dies bei einigen Emittenten in Form einer leicht tieferen Verzinsung gegenüber konventionellen Anleihen wider. Die grüne deutsche Bundesanleihe sollte sich aufgrund des knappen Angebots also einer regen Nachfrage erfreuen und das knappe Angebot etwas erweitern.

Abweichende Struktur hat ihre Tücken

Im Gegensatz zu den bisher am Markt etablierten Green Bonds plant der deutsche Staat eine besondere Ausgestaltung des grünen Debüts, nämlich die Aufteilung des Papiers in eine konventionelle deutsche Staatsanleihe und eine grüne Anleihe mit identischen Ausgestaltungsmerkmalen. Um eine vergleichbare Liquidität zu gewährleisten, soll das grüne Papier jederzeit in die großvolumigere konventionelle Anleihe umgetauscht werden können.

Das Vorhaben birgt allerdings Tücken. Die Emission zweier Wertpapiere führt zu einer höheren Komplexität, was gerade Privatanleger von der Emission fernhalten dürfte. Zudem ist die jederzeitige Konvertierbarkeit der grünen Anleihe in eine konventionelle Anleihe ein neues Ausstattungsmerkmal.

Investoren mit sehr strikten Anlagerichtlinien könnte es gar verboten sein, in solche konvertierbaren Anleihen zu investieren. Aufgrund der ohnehin sehr hohen Liquidität deutscher Staatsanleihen ist – trotz der geringeren Emissionsgröße des Green Bonds – keine abweichende Struktur nötig. Die deutsche Finanzagentur kann zudem im Rahmen ihrer freiwilligen Marktpflege (Market Making) für eine ausreichende Preisstellung für die Anleihe sorgen.

Kritiker könnten der Bundesfinanzagentur Greenwashing vorwerfen

Ein weiteres Problem könnte der Vorwurf des Greenwashings sein. Damit ist der Versuch gemeint, durch Marketing- und PR-Maßnahmen ein grünes und nachhaltiges Image zu erlangen. Die derzeitige Haushaltspolitik der schwarzen Null in Deutschland verhindert durch die limitierte Neuverschuldung die Finanzierung neuer klimafreundlicher Projekte. Folglich werden keine neuen Vorhaben finanziert, sondern bestehende nachhaltige Projekte umgeschuldet und damit als „grün“ deklariert. Solange an dieser Haushaltspolitik festgehalten wird, dürfte sich die deutsche Finanzagentur daher mit dem Vorwurf des Greenwashings konfrontiert sehen.