Philipp Neuhofen von UBS Deutschland „Man sollte die Regulatorik als Teamarbeit verstehen“

Philipp Neuhofen leitet den Bereich Financial Intermediaries bei der UBS Deutschland

Philipp Neuhofen leitet den Bereich Financial Intermediaries bei der UBS Deutschland

In den vergangenen Jahren sind die regulatorischen Vorgaben in der Vermögensverwaltung und bei der Anlageberatung privater Kunden erheblich ausgeweitet worden. Angesichts der Signale, die die Finanzaufseher aussenden, ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

Davon betroffen ist nicht nur das klassische Privatkundengeschäft der Banken und Asset Manager, sondern auch die zahlreichen Finanzintermediäre (FIM) im Bereich des Wealth Managements. Dazu gehören unabhängige Vermögensverwalter und Family Offices ebenso wie Private-Label-Fonds und Versicherungen.

Profitabel bleiben trotz steigender Kosten

Kennzeichnend dabei ist, dass viele dieser FIMs in vergleichsweise kleinen betriebswirtschaftlichen Einheiten operieren. Anders als bei Banken, die große Compliance-Abteilungen vorhalten, wird es für sie zunehmend schwierig, notwendige Ressourcen, die zur Einhaltung der regulatorischen Standards erforderlich sind, effizient und zu vertretbaren Kosten vorzuhalten, da sie nur geringe Losgrößenvorteile nutzen können.

Für die meisten Finanzintermediäre besteht die Herausforderung darin, regulatorische Kriterien und Prozesse einzuhalten und gleichzeitig profitabel zu arbeiten. Gerade kleinere Anbieter in der Vermögensverwaltung sind daher mehr denn je auf Teamwork angewiesen – allein schon deshalb, weil sie gar nicht in der Lage sind, die gesamte Dienstleitungskette in diesem anspruchsvollen Geschäft alleine abzudecken.

Die Regulatorik macht den Anbietern sehr umfangreiche Vorgaben, bevor sie überhaupt Zugang zu einzelnen Teilen dieser Kette bekommen, zum Beispiel durch den vorangehenden Erwerb einer Bank- oder Lizenz nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Sie beeinflusst ganz konkret, wie eine Vermögensverwaltungsdienstleistung oder ein Anlageprodukt konzipiert wird. Das Spektrum reicht von Produktinformationen, über anlegergerechte Beratung bis hin zur  Umsetzung von After-Sales-Services. Themen dabei sind Reporting ebenso wie der Bereich Steuern.

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Vermeintlicher Bärendienst

Regelmäßig problematisch ist dabei, dass Regulatorik sowohl vom Endkunden als auch von den Finanzintermediären als hinderlich und unangemessen empfunden wird. Das gilt insbesondere für die Anlageberatung. Dort ist der Finanzintermediär gesetzlich verpflichtet, am Anfang diverse Informationen von seinem Kunden einzufordern, um ein Risikoprofil zu erstellen, und dessen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten zu erfragen.

Von vielen Privatanlegern, aber auch Vertretern der Finanzintermediäre wird der sinnvolle Beitrag von Regulatorik in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt. Dabei hilft  sie nicht nur dabei, für den Privatkunden ein qualitativ hochwertiges Produkt anzubieten.

Vielmehr fördert die konsequente Implementierung der Know-Your-Customer-Prinzipien in Verbindung mit einem umfassenden Risiko-Profiling eine professionelle und hochqualitative Beratung. Denn je besser ein Berater die Bedürfnisse und Risikobereitschaft seiner Kunden kennt, desto besser ist die gesamte Beratung – dank Geldwäsche- und WpHG-Anforderungen.

Bis zum Geschäftsverbot

Die Risiken beim Verstoß gegen diese Compliance-Regeln sollten nicht als gering eingeschätzt werden. So drohen bei einem Bekanntwerden unsauberer Geschäftspraktiken nicht nur empfindliche Geld-, unter Umständen sogar Haftstrafen und ein Lizenzverlust, was praktisch einem Geschäftsverbot gleichkommt.

Ungleich nachhaltiger wirkt sich häufig gerade bei vermeintlich geringen Regelverstößen der Reputationsschaden aus. Er mündet nachgelagert vielfach in einen Vertrauensschaden und führt zu Kundenverlusten.

Den Überblick behalten

Allerdings haben gerade kleinere Finanzintermediäre auch deshalb Schwierigkeiten die Bedeutung von Regulatorik abzuschätzen, weil sie viele Regeln, die ständig aktualisiert und angepasst werden oder neu hinzukommen, zum Teil noch gar nicht kennen oder im Hinblick auf die individuelle Umsetzung unsicher sind.

Das gilt zum Beispiel für die Vorgaben durch das seit 2014 geltende Fatca-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) zwischen den deutschen und US-amerikanischen Steuerbehörden. Demnach sind – vereinfacht gesagt – alle depot- und kontenführenden Stellen verpflichtet, bei ihren Kunden zu prüfen, ob deren Konto beziehungsweise die Kontodaten den US-Finanzbehörden zu melden sind.

Führt ein deutsches Finanzinstitut ein meldepflichtiges Konto, ist es verpflichtet, sich bei der US-Bundessteuerbehörde zu registrieren und eine Internationale Identifikationsnummer (GIIN) zu beantragen. Dies gilt selbst für kleinere Finanzinstitute mit lediglich lokalem Kundenstamm, wenn sie meldepflichtige Konten im Sinne des Abkommens führen.