Phantomaktien Auf Cum-Ex folgt Cum-Cum folgt Cum-Fake

Juliette Gill betreut überwiegend Privatpersonen, Familienunternehmen und -unternehmer sowie Fonds in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

Juliette Gill betreut überwiegend Privatpersonen, Familienunternehmen und -unternehmer sowie Fonds in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Foto: WKGT

Im November 2018 berichteten Medien erstmals über einen möglichen Steuerbetrug durch sogenannte Phantomaktien. Nach Cum-Cum und Cum-Ex soll nun ein Steuerdiebstahl durch Cum-Fake stattgefunden haben. Die Bezeichnung Cum-Fake geht darauf zurück, dass es zu Steuererstattungen gekommen sein soll, obwohl zuvor gar kein Dividendenzufluss erfolgte, auf den Kapitalertragsteuer hätte einbehalten werden können.

Während in den Medien von einem Steuerbetrug im höheren dreistelligen Millionenbereich die Rede ist, erklärte die Bundesregierung im Januar 2019, dass es nach derzeitigem Stand noch nicht erwiesen sei, ob Deutschland von Steuergestaltungen im Zusammenhang mit sogenannten Pre-Release-ADRs, die den Steuerbetrug ermöglicht haben sollen, überhaupt betroffen sei.

Die Cum-Fake-Geschäfte sollen auf Basis von American Depositary Receipts (ADRs) erfolgt sein. ADRs sind zertifikatsähnliche Wertpapiere, die Rechte an Aktien von nicht in den USA ansässigen Aktiengesellschaften verbriefen. ADRs sollen den Handel mit ausländischen Wertpapieren in den USA erleichtern, da die Börsennotierung von ausländischen Aktien andernfalls ein vollständiges Zulassungsverfahren durch die amerikanische Börsenaufsicht (SEC) voraussetzt.

Regelmäßig erfolgt die Umsetzung der Programme durch sogenannte sponsored ADRs auf Initiative des Emittenten und somit der Aktiengesellschaft. Dabei schließen der Emittent und eine amerikanische Depotbank (Depository Bank) einen Depotvertrag (Deposit Agreement) ab. Der Vertrag bestimmt die Rahmenbedingungen des jeweiligen ADR-Programms. Eine Hinterlegung der Aktien erfolgt über eine inländische Bank (Custodian Bank). Die Depository Bank gibt wiederrum die ADRs auf die hinterlegten Aktien an den Anleger aus und verpflichtet sich dabei unter anderem, die Stimmrechte nach Weisung der ADR-Inhaber auszuüben sowie Dividenden und sonstige Bezüge an den Anleger weiterzuleiten.