Pensionskassen stehen unter erheblichen Druck. In einer Umfrage im Rahmen des Pensionskassentages der Unternehmensberatung Willis Towers Watson (WTW) forderten 62 Prozent der befragten Pensionskassen-Verantwortlichen, dass sich regulatorisch etwas ändern muss, damit Pensionskassen, in Deutschland der zweitgrößte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV), gute Zukunftsaussichten haben. Nur 14 Prozent schätzen die Pensionskasse uneingeschränkt als interessanten Durchführungsweg der bAV ein. 22 Prozent sagen sogar, dass Pensionskassen in der derzeitigen Form kein attraktiver Durchführungsweg mehr seien und lediglich abgewickelt werden.
Heinke Conrads, Leiterin Pensionen für den Bereich Deutschland und Österreich bei WTW dazu: „Die regulatorischen Anforderungen sind in den letzten 15 Jahren erheblich angestiegen. Gleichzeitig lassen sich im Niedrigzinsumfeld mit den für Pensionskassen vorgeschriebenen sicheren Anlagen kaum noch auskömmliche Erträge erzielen. Ich gehe davon aus, dass auch nach der Bundestagswahl das Ziel einer weiteren Verbreitung der bAV auf der Tagesordnung bleibt. Gerade deshalb ist es unerlässlich, genau zu prüfen, welche regulatorischen Anforderungen wie zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen. Daher fordern Pensionskassenvertreter zu Recht regulatorische Anpassungen.“
Viele Pensionskassen werden von regulatorischen Anforderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten zunehmend überfordert. Darüber hinaus benötigen sie, gerade auch wegen des Niedrigzinses, mehr Flexibilität: „So könnten beispielsweise unter genau definierten Voraussetzungen temporäre Unterdeckungen zugelassen werden, damit die Einrichtungen chancenreicher investieren und die damit einhergehenden Volatilitäten besser aushalten können“ schlägt Rafael Krönung von WTW vor.
Mehr Freiheit wären auch im Zusammenspiel zwischen Pensionskassen und Arbeitgebern wünschenswert, so Krönung. Es könne beispielsweise ermöglicht werden, dass bislang über eine Pensionskasse finanzierte Leistungen wieder vom Arbeitgeber übernommen werden, um die Pensionskassen zu entlasten. Hierzu sei es dringend erforderlich, arbeitsrechtliche und versicherungsaufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zu harmonisieren, damit Lösungsansätze, die in einem Rechtsgebiet zulässig sind, nicht durch Beschränkungen im anderen Bereich verhindert werden.
Ein weiteres Ergebnis der Befragung ist, dass Pensionskassen aufgrund regulatorischer Vorschriften, gesellschaftlicher Entwicklungen und unter Renditegesichtspunkten nachhaltiger anlegen. 48 Prozent gaben an, dass ESG-Kriterien (ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Kriterien, englisch: environmental, social, governance) bereits jetzt für zukünftige Investments eine Rolle spielen. Darüber hinaus überprüfen 15 Prozent auch ihr Bestandsportfolio auf diese Kriterien. 32 Prozent planen allerdings, abzuwarten bis sich ein Marktstandard in der nachhaltigen Vermögensanlage in der nachhaltigen Vermögensanlage etabliert hat. Bei fünf Prozent gelten ESG-Kriterien als nachrangig, hier liegt der Schwerpunkt in der Kapitalanlage auf der Sicherstellung ausreichender Erträge.