Pensionskassen in Deutschland Leistungskürzungen sind die Ultima Ratio

In ihrem Gastbeitrag geben Susanne Lang und Rafael Krönung einen Überblick über die Facetten von Pensionskassen.

In ihrem Gastbeitrag geben Susanne Lang und Rafael Krönung einen Überblick über die Facetten von Pensionskassen. Foto: Willis Towers Watson

Pensionskassenleistungen sind eine der ältesten Formen der Sozialleistungen von Arbeitgebern gegenüber ihren Arbeitnehmern. Viele der heute noch existierenden Pensionskassen können auf eine Historie von mehr als 140 Jahren zurückblicken und sind somit älter als die gesetzliche Rentenversicherung. Die deutschen Pensionskassen wickeln Anwartschaften und Renten für zirka 9,5 Millionen versicherte Personen ab. Das gesamte Kapitalanlagevolumen beläuft sich auf zirka 171 Milliarden Euro. Jährlich vereinnahmen die Pensionskasse in etwa 7,2 Milliarden Euro an Beiträgen. Zuletzt zahlten sie Leistungen im Umfang von 6,1 Milliarden Euro aus.

Über viele Jahrzehnte hinweg bieten die Pensionskassen damit – neben den Direktzusagen im Übrigen der zweitgrößte unter den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland – verlässliche und üblicherweise lebenslange Leistungen zur Absicherung von Arbeitnehmern im Alter, bei Invalidität oder Tod. Echte Leistungskürzungen, bei denen Rentenzahlungen oder durch bereits gezahlte Beiträge erworbene Anwartschaften gekürzt werden mussten, gab es trotz der schon länger anhaltenden Niedrigzinsphase bislang nur in sehr wenigen Einzelfällen.

Im Rahmen der Durchführung der Altersversorgung der Mitarbeiter über eine externe Pensionskasse ist es Arbeitgebern möglich, die Verwaltung der Betriebsrenten umfänglich an externe Einrichtungen zu vergeben. Viele Pensionskassen wurden als Sozialeinrichtungen gegründet, um attraktive Leistungen für die Mitarbeiter zu vergleichsweise günstigen Beiträgen anbieten zu können. Die Versicherten können regelmäßig von geringen Verwaltungskosten, günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen, einer möglichen Zulagenförderung („Riester“) oder auch attraktiven Konditionen für Entgeltumwandlungen profitieren. Die Finanzaufsicht durch die Bafin sowie die fehlende Zugriffsmöglichkeit der Arbeitgeber auf das Vermögen der Pensionskassen stellen dabei ein hohes Maß an Sicherheit für die Betriebsrenten aus Sicht der Begünstigten sicher.

Was genau ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen stellen eine spezielle Form von Lebensversicherungsunternehmen dar, die ein Arbeitgeber nutzen kann, um für seine Mitarbeiter betriebliche Altersversorgung in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung anzubieten. Anders als im Falle einer sogenannten Direktzusage, bei der ein Arbeitgeber die zugesagten Betriebsrenten unmittelbar selbst an den Bezugsberechtigten zahlt, handelt es sich bei einer Pensionskasse um einen mittelbaren Durchführungsweg der Altersversorgung. Dabei zahlt der Arbeitgeber – gegbenenfalls in Kofinanzierung mit dem Mitarbeiter – Beiträge an die Pensionskasse. 

Bei Renteneintritt, im Invaliditäts- oder im Todesfall erbringt die Pensionskasse dann die zugesagten Leistungen an die ehemaligen Mitarbeiter beziehungsweise deren Hinterbliebene. Eine Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen der Pensionskasse besteht für den Arbeitgeber nicht. Es ist also ausgeschlossen, dass die Pensionskasse zulasten der Versicherten Vermögensmittel an einen Arbeitgeber zurückerstattet oder diesem überlässt. 

Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf die gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse definierten Leistungen. Da das über eine Pensionskasse abgewickelte Leistungsversprechen aber immer originär durch den Arbeitgeber erfolgt, kann der ehemalige Arbeitnehmer die zugesagten Leistungen direkt vom Arbeitgeber einfordern, wenn die Pensionskasse die Versorgungszusage nicht vollumfänglich erfüllen sollte (Subsidiärhaftung des Arbeitgebers). Diese Einbettung in das Arbeitsverhältnis ist eine wesentliche Besonderheit von Pensionskassen.

Als Versicherungsunternehmen stehen Pensionskassen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) oder – vereinzelt – der Länderaufsichtsbehörden. Unter Bafin-Aufsicht stehen zirka 135 Pensionskassen in Deutschland.