Versorgungswerke, kirchliche Einrichtungen, Family Offices, Debt-Fonds – sie alle haben in der Niedrigzinsphase ihre Portfolios um Private-Debt-Investments erweitert, um überhaupt noch Rendite zu erwirtschaften. Doch die Zinswende hat Geschäftsmodelle, die auf billigem Geld kalkuliert waren, fundamental infrage gestellt. Branchen wie Automotive, Immobilien, Einzelhandel und Bau befinden sich in einer Strukturkrise. 23.900 Unternehmensinsolvenzen verzeichnete Creditreform für das Jahr 2025 – ein Zehn-Jahres-Hoch.
Für Finanzierungsgläubiger ergibt sich daraus eine unbequeme Realität: Die Portfolios der Niedrigzinsphase enthalten zunehmend Engagements, die nicht mehr performen. Die Frage ist, wie sich Verluste vermeiden oder minimieren lassen – und ob es neben Abschreibung, Insolvenz und Notverkauf noch weitere Optionen gibt.
Das Dilemma der Finanzierungsgläubiger
Wer als Finanzierungsgläubiger mit einem notleidenden Kreditinstrument konfrontiert ist, steht vor einem klassischen Dilemma. Die sofortige Abschreibung ist bilanziell sauber, aber teuer – wer in einer Krise verkauft oder den Kreditnehmer in die Insolvenz laufen lässt, realisiert Verluste auf dem Tiefpunkt: Auswertungen der bis 2020 abgeschlossenen Insolvenzverfahren in Deutschland zeigen, dass Insolvenzgläubiger im Durchschnitt nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz ihrer quotenberechtigten Forderungen zurückerhalten; das Statistische Bundesamt nennt hierfür eine durchschnittliche Deckungsquote von rund 3,8 Prozent .
Selbst wenn ein Verkauf aus der Insolvenz gelingt, wird der Erlös häufig durch Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten aufgezehrt. Aussitzen ist keine Option: Ohne operative und finanzielle Restrukturierung steigt das Ausfallrisiko weiter. Auch ein Verkauf notleidender Forderungen auf dem Sekundärmarkt löst das Problem häufig nicht, da sich dort selten gute Preise erzielen lassen.
Was Finanzierungsgläubiger brauchen, ist ein Instrument, das sofortigen Abschreibungsbedarf vermeidet, den Zeitdruck einer Krisensituation mindert und operative wie finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen beim Schuldner ermöglicht. Nur dann lässt sich am Ende eine höhere Recovery erzielen.
RaaS als Instrument zur Debt Recovery
Genau an diesem Punkt setzt „Restructuring as a Service" (RaaS) an: als strukturiertes Modell, das Finanzierungsgläubigern neben Abschreibung, Insolvenz oder Notverkauf eine zusätzliche Handlungsoption eröffnet. Im Zentrum steht die Frage, wie sich werthaltige Teile eines Engagements sichern und die Recovery-Quote erhöhen lassen – ohne dass Gläubiger selbst in die Gesellschafterrolle wechseln müssen. Das wäre folgenreich: Eigenkapitalpositionen können Nachrang von Forderungen und Konsolidierungspflichten nach sich ziehen.
Anders als Distressed- oder Debt-Fonds, die auf den Erwerb notleidender Forderungen spezialisiert sind und dabei auf Eigenkapitalgewinne zielen, operiert das RaaS-Modell im gleichlaufenden Interesse der Finanzierungsgläubiger: Kein Haircut wird verlangt, die Fremdkapitalgeber bleiben in ihrer angestammten Rolle. In der Praxis werden gezielt werthaltige Unternehmensteile oder Assets auf eine neue Eigentümerstruktur übertragen – als echter Verkauf an einen Dritten, nicht als Treuhandkonstrukt. Das ermöglicht die Entkonsolidierung aus der eigenen Bilanz und vermeidet Themen wie Eigenkapitalersatz oder Forderungsnachrang in der Insolvenz. Vertragspartner der neuen Eigentümerstruktur ist dabei typischerweise der Schuldner selbst, da die Restrukturierung auch in seinem Interesse liegt.
Konkret adressiert das Modell drei typische Hemmnisse für Finanzierungsgläubiger:
Beseitigung regulatorischer Hindernisse: Häufig ist weder der bisherige Eigentümer noch der Sponsor bereit oder in der Lage, den Schuldner weiter zu finanzieren. Finanzierungsgläubiger ihrerseits sind aufgrund regulatorischer Anforderungen oder fondsspezifischer Anlagerichtlinien daran gehindert, selbst Eigenkapitalpositionen zu übernehmen. Eine eigenständige Beteiligungsstruktur übernimmt die Gesellschafterrolle – und schafft damit die Voraussetzung für eine geordnete Restrukturierung, ohne dass der Gläubiger seine Rolle als Fremdkapitalgeber aufgeben muss.
Geordnete Haltephase statt Notverkauf: Statt eines erzwungenen Verkaufs unter Zeitdruck entsteht für Finanzierungsgläubiger eine strukturierte Haltephase – eine „Bridge to Exit" von typischerweise zwei bis fünf Jahren. In dieser Zeit werden Kostenstrukturen angepasst, das Geschäftsmodell auf Profitabilität ausgerichtet und das Unternehmen für einen wertmaximierenden Verkaufsprozess positioniert. Vergütungsstrukturen mit erfolgsabhängigen Komponenten – gekoppelt an Unternehmenswert oder Fremdverbindlichkeiten-Rückführung – schaffen dabei Anreize, die mit den Interessen der Gläubiger übereinstimmen.
Neuer Schuldendienst statt Schuldenschnitt: Zugleich schafft die neue Struktur Spielraum für angepasste Schuldenstrukturen – etwa über einen Debt Hive-Up, also die Verlagerung bestehender Verbindlichkeiten auf eine höhere Holdinggesellschaftsebene. Die operative Einheit wird – häufig auf Basis eines IBR oder eines Sanierungsgutachtens nach IDW-S6-Standard – vom Zins- und Kapitaldienst entlastet, ohne dass ein sofortiger Schuldenschnitt erforderlich wird. Verschuldungsgrad und Cashflow-Profil stabilisieren sich; ein geordneter Schuldendienst wird wieder möglich. Abschreibungsbedarf entsteht erst zum Zeitpunkt des Exits – und dann nur für den Forderungsanteil, der nach der Restrukturierung tatsächlich ausfällt, nicht für den Gesamtbestand.
Frühzeitig handeln ist maßgeblich für den Erfolg
RaaS entfaltet seine Wirkung in der Strategie- oder Umsatzkrise eines Kreditnehmers – nicht mehr in der akuten Liquiditätskrise oder bei Insolvenzreife. Für Finanzierungsgläubiger folgt daraus: Die Option muss früh genug erwogen werden, idealerweise bereits bei ersten Covenant-Brüchen oder der ersten materiellen Planabweichung. Jedes Quartal ohne Maßnahme verengt den Handlungsspielraum und verschlechtert die Recovery-Aussichten.
In der Praxis werden Restrukturierungsmaßnahmen häufig zu spät eingeleitet: Schuldner und Gläubiger versuchen zunächst, über Waiver oder Laufzeitverlängerungen Zeit zu gewinnen – Maßnahmen, die selten die strukturellen Probleme eines Geschäftsmodells lösen. RaaS ist kein Allheilmittel, kann aber die nötigen Strukturen bereitstellen, um Zeit für einen operativen Turnaround und einen wertmaximierenden Verkaufsprozess zu gewinnen. Scheitert der Turnaround, ermöglicht das Modell zumindest eine geordnete Abwicklung mit dem Ziel, verbleibende Werte für die Gläubiger bestmöglich zu realisieren.
Fazit
Die zunehmende Zahl notleidender Engagements in Private-Debt-Portfolios zwingt institutionelle Kapitalgeber – von Versorgungswerken und kirchlichen Einrichtungen über Stiftungen bis hin zu Family Offices – dazu, ihr Werkzeugset zu erweitern. Klassische Optionen wie Abschreibung, Insolvenz oder Notverkauf führen häufig zu sehr niedrigen Recovery-Quoten. RaaS etabliert sich als ergänzender Ansatz: Gläubiger behalten ihre Rolle als Fremdkapitalgeber, während eine spezialisierte Beteiligungs- und Restrukturierungsstruktur operative Verantwortung übernimmt, das Geschäftsmodell stabilisiert und einen strukturierten Exit vorbereitet. Entscheidend sind eine sorgfältige Auswahl der handelnden Akteure und eine Vergütungsstruktur, die eindeutig auf Maximierung der Gläubigerbefriedigung ausgerichtet ist.
Über den Autor
Tobias Moser ist Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperte sowie Gründer und Geschäftsführer von MR Corporate Solutions. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf finanzieller Restrukturierung, Debt-Recovery-Strukturen und Restructuring-as-a-Service-Konzepten für institutionelle Finanzierungsgläubiger. Der Beitrag gibt die persönliche Einschätzung des Autors wieder. MR Corporate Solutions ist auf Restructuring-as-a-Service-Strukturen spezialisiert und kommerziell in diesem Bereich tätig.
