Neues, wendiges Investmentvehikel Was der RAIF für die Vermögensverwalter- und Family-Office-Praxis bedeutet

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Nur für professionelle Anleger

Welche Vorteile bringt der RAIF nun speziell für die Gruppe der klassischen Vermögensverwalter und Family Offices, insbesondere im Vergleich zum altbewährten Luxemburger Spezialfonds?

Als erstes ist in diesem Zusammenhang der Zugang zum Vertriebspass für professionelle  Kunden zu nennen. Weiterhin erlauben Deutschland, Österreich als auch Luxemburg den Vertrieb ebenso für vermögende Privatkunden, beispielsweise semi-professionelle Kunden in Deutschland. Außerdem gelten auch beim RAIF die Mindestzeichnungsgrößen des Luxemburger Spezialfonds in Höhe von 125.000 Euro.

Damit wird klar, dass das RAIF-Gesetz nicht für den klassischen Privatkunden ausgestaltet ist. Doch können HNWIs, Family Offices oder auch Stiftungen die entweder als professionelle oder semi-professionelle Kunden agieren in dieses Produkt investieren. Der Zugang zum europäischen Vertriebspass mag für klassische Vermögensverwalter interessant sein, jedoch steht er für Family Offices und Stiftungen, die den RAIF als Bündelungsvehikel verwenden und somit keinen Vertrieb anstreben, nicht im Fokus.

Bekanntheit und Vermarktung

Ein Vorteil des Luxemburger Spezialfonds ist sicherlich die Bekanntheit des Produktes im deutschsprachigen Raum. Das Konstrukt ist für Family Office, Stiftungen und HNWIs weitgehend verstanden und wurde schon mehrmals von den entsprechenden internen Gremien genehmigt. Der RAIF wird aktiv von den luxemburgischen Anbietern vermarktet, wodurch dieser Vorteil zeitlich begrenzt sein sollte.

Time-to-Market

Der Reserved Alternative Investment fund kann innerhalb weniger Tage ohne CSSF-Zulassung aufgelegt werden. Gleiches gilt für die Errichtung neuer Teilfonds innerhalb eines bestehenden RAIFs. Aus unserer Erfahrung war der zeitliche Aspekt für klassische Vermögensverwalter oder Family Office im Unterschied zu Private-Equity-Managern mit bestehender Deal-Pipeline vor der Tür nicht entscheidend der entscheidende Faktor für die Errichtung eines Fonds.

Flexible Anlagerichtlinien

Hinsichtlich der Anlagebeschränkungen lehnt sich der RAIF weiterhin an den Sif an. Somit sind neben liquiden Anlageformen wie Aktien und Renten auch illiquide Investment wie Private Equity und Real Estate möglich. Die grundsätzliche Regelung zur Diversifikation innerhalb des Sifs (Ein-Drittel-Regelung) findet nach herrschender Meinung auch für den RAIF Anwendung.

Fazit

Der neue RAIF zielt auf institutionelle Kunden ab, die auf der Suche nach einem flexiblen Fondsvehikel mit möglichst kurzer Errichtungsdauer (Time-to-Market) sind. Wird ein Fondsvehikel für die Anlage von rein liquiden Investments benötigt, ist die einfachste Lösung weiterhin die Auflegung eines Ucits-konformen Teilfonds mit allen Vorteilen zur steuerlichen Behandlung und dem Zugang auch zu Privatkunden.

Besteht jedoch ein großer Teil der Assets aus alternativen Anlagen, so kann die Errichtung einer RAIF- Struktur gerade als Bündelungsvehikel für Family Office und Stiftungen durchaus flexibler und damit vorteilhafter sein. Mit der Möglichkeit der Bildung von Teilfonds sind auch ganze Produktfamilien abbildbar.

Hinsichtlich der Kosten unterscheidet sich der RAIF nicht von klassischen Sifs oder unregulierten SCS, da wie anfangs erläutert sich alle als vollregulierte Alternative Investment Funds unter der AIFMD qualifizieren.


Über die Autoren:
Stephan Grimm ist im Business Development der Service-KVG Luxembourg Investment Solutions (LIS) tätig. Das Unternehmen betreut ü
ber 80 Alternativen Investmentfonds (AIFs) in den Bereich Private Equity, Real Estate und Debt Funds.

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