Steuerflüchtige, deren Daten sich auf der jüngsten Steuer-CD befinden, müssen damit rechnen, dass sie einer Strafe nicht mehr entgehen können. Denn der Gesetzgeber hat im Frühjahr einen Schlupfweg für die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft.
Durch das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist es nicht mehr möglich, zumindest straffrei aus einem Steuerverfahren hervorzugehen, wenn dem Finanzamt die entsprechenden Daten bereits vorliegen. Allerdings kann auch in diesem Fall eine Selbstanzeige strafmildernd wirken. Je nach dem kann sie den Unterschied zwischen einer Haft- und einer Bewährungsstrafe ausmachen. Denn eigentlich sind die Richter angehalten, ab einer Summe von einer Million Euro Schwarzgeld eine Haftstrafe zu verhängen.
Steuerhinterziehern, deren Daten sich nicht auf der CD befinden, steht dagegen die Selbstanzeige nach wie vor offen – allerdings zu verschärften Bedingungen.
Selbstanzeige: alles oder nichts
Straffrei geht nur noch derjenige aus, der alle Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig anzeigt, das heißt sämtliche Vorgänge der vergangenen zehn Jahre. Eine gestückelte Selbstanzeige - je nach Entdeckungsrisiko nur Angaben zu einzelnen Konten - gibt es nicht mehr.
Unrichtige oder unvollständige Angaben müssen gegenüber der Finanzbehörde berichtigt und ergänzt werden. Unterlassene Angaben müssen nachgeholt werden. Soweit Unterlagen fehlen, muss der Rest geschätzt werden. Fordert man Kopien fehlender Belege bei der Bank an, werden dafür nicht unerhebliche Kosten in Rechnung gestellt. Zudem müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.
Finanziell bedeutet eine Selbstanzeige, dass die hinterzogenen Steuern für die noch nicht verjährten Jahre nachgezahlt werden müssen. Die Verjährungsfrist beläuft sich bei Steuerhinterziehungen auf zehn Jahre.
Zudem erhebt der Fiskus neben Nachzahlungszinsen noch sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr. Überschreitet die hinterzogene Steuer die Summe von 50.000 Euro wird nur dann von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn noch weitere fünf Prozent als Strafzahlung geleistet werden. Da kommen schnell erkleckliche Summen zusammen.
Ein Vorteil der Selbstanzeige besteht darin, dass sie in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verläuft. Zudem erspart sie zumeist lästige und unangenehme Hausdurchsuchungen.
CDs auch als Druckmittel
Man kann sich allerdings kaum des Eindrucks erwehren, dass mit dem Kauf der CDs auch mächtig Politik betrieben wird. Denn bislang hat jeder öffentlichkeitswirksame Erwerb von Steuersünder-Daten eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst.
Der Fiskus ist so mit vergleichsweise wenig Aufwand zu erheblichen Mehreinnahmen gelangt. Bis zum Ende des Jahres 2010 haben sich nach Medienberichten 25.000 Steuersünder selbst angezeigt. Die entsprechenden Nachzahlungen und Hinterziehungszinsen sollen sich danach auf rund zwei Milliarden Euro summieren.
Was die wesentlich aufwendigeren Strafverfahren gegen Steuersünder, die durch den Kauf entsprechender CDs entdeckt und überführt worden sind, eingebracht haben, ist dagegen bislang nicht bekannt.
Durch das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist es nicht mehr möglich, zumindest straffrei aus einem Steuerverfahren hervorzugehen, wenn dem Finanzamt die entsprechenden Daten bereits vorliegen. Allerdings kann auch in diesem Fall eine Selbstanzeige strafmildernd wirken. Je nach dem kann sie den Unterschied zwischen einer Haft- und einer Bewährungsstrafe ausmachen. Denn eigentlich sind die Richter angehalten, ab einer Summe von einer Million Euro Schwarzgeld eine Haftstrafe zu verhängen.
Steuerhinterziehern, deren Daten sich nicht auf der CD befinden, steht dagegen die Selbstanzeige nach wie vor offen – allerdings zu verschärften Bedingungen.
Selbstanzeige: alles oder nichts
Straffrei geht nur noch derjenige aus, der alle Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig anzeigt, das heißt sämtliche Vorgänge der vergangenen zehn Jahre. Eine gestückelte Selbstanzeige - je nach Entdeckungsrisiko nur Angaben zu einzelnen Konten - gibt es nicht mehr.
Unrichtige oder unvollständige Angaben müssen gegenüber der Finanzbehörde berichtigt und ergänzt werden. Unterlassene Angaben müssen nachgeholt werden. Soweit Unterlagen fehlen, muss der Rest geschätzt werden. Fordert man Kopien fehlender Belege bei der Bank an, werden dafür nicht unerhebliche Kosten in Rechnung gestellt. Zudem müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.
Finanziell bedeutet eine Selbstanzeige, dass die hinterzogenen Steuern für die noch nicht verjährten Jahre nachgezahlt werden müssen. Die Verjährungsfrist beläuft sich bei Steuerhinterziehungen auf zehn Jahre.
Zudem erhebt der Fiskus neben Nachzahlungszinsen noch sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr. Überschreitet die hinterzogene Steuer die Summe von 50.000 Euro wird nur dann von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn noch weitere fünf Prozent als Strafzahlung geleistet werden. Da kommen schnell erkleckliche Summen zusammen.
Ein Vorteil der Selbstanzeige besteht darin, dass sie in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verläuft. Zudem erspart sie zumeist lästige und unangenehme Hausdurchsuchungen.
CDs auch als Druckmittel
Man kann sich allerdings kaum des Eindrucks erwehren, dass mit dem Kauf der CDs auch mächtig Politik betrieben wird. Denn bislang hat jeder öffentlichkeitswirksame Erwerb von Steuersünder-Daten eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst.
Der Fiskus ist so mit vergleichsweise wenig Aufwand zu erheblichen Mehreinnahmen gelangt. Bis zum Ende des Jahres 2010 haben sich nach Medienberichten 25.000 Steuersünder selbst angezeigt. Die entsprechenden Nachzahlungen und Hinterziehungszinsen sollen sich danach auf rund zwei Milliarden Euro summieren.
Was die wesentlich aufwendigeren Strafverfahren gegen Steuersünder, die durch den Kauf entsprechender CDs entdeckt und überführt worden sind, eingebracht haben, ist dagegen bislang nicht bekannt.