Wenn der Fondsname nach ESG klingt Bafin-Direktor erklärt, was sich bei Esma-Leitlinien für Fondsnamen ändert

Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset Management bei der Bafin

Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset Management bei der Bafin Foto: Matthias Sandmann / Bafin

Umwelt-, Klima- oder Ähnliches als Zusatz in einem Fondsnamen: Zukünftig sollen Anleger direkt ablesen können, ob ein Fonds nachhaltig anlegt. Oder besser gesagt: Ein Fonds, der dem Namen nach in irgendeiner Form nachhaltig anlegt, soll die entsprechenden Investments auch wirklich enthalten. Das hat die Esma beschlossen, die entsprechenden Leitlinien veröffentlichte die Behörde bereits am 14. Mai.

Jetzt hat die Bafin das Thema prominent aufgegriffen. In einem behördenintern geführten Interview erläutert der Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management, Thorsten Pötzsch, welche Konsequenzen sich daraus ergeben und wie die Bafin das Thema behandeln will.

Klare Regeln bei nachhaltigen Fondsnamen

„Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, fasst Pötzsch den Kern der neuen Leitlinien zusammen. Anleger sollten sich darauf verlassen können, dass der Name auch Programm ist. Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe wie „grün“ oder „sozial“ verwenden, müssen künftig strenge Kriterien erfüllen. So muss beispielsweise ein Fonds mit dem Begriff „Umwelt“ im Namen mindestens 80 Prozent seines Fondsvermögens ökologisch nachhaltig investieren.

Zusätzlich führen die Esma-Leitlinien Mindestausschlüsse ein. „Das Fondsmanagement darf in gewisse Unternehmen nicht investieren – etwa in solche, die ihr Geld hauptsächlich mit dem Abbau von Braun- und Steinkohle verdienen“, erläutert Pötzsch.

Einheitliche EU-Regeln lösen nationale Praktiken ab

Ein entscheidender Aspekt der neuen Regeln ist, dass sie EU-weit gelten sollen. „Das war überfällig, denn bislang gab es bei diesem Thema sehr unterschiedliche Herangehensweisen“, so Pötzsch. Die Bafin wolle ihre bisherige Verwaltungspraxis nicht mehr fortführen und stattdessen die neuen Leitlinien anwenden.

Diese gelten im Gegensatz zur bisherigen deutschen Praxis nicht mehr nur für Publikumsfonds, sondern auch für Spezialfonds. Zudem entscheidet allein der Fondsname über ihre Anwendung. Ob ein Fonds vom Emittenten als nachhaltig beworben wird, ohne dass ein Hinweis darauf in seinem Namen steht, soll also keine Rolle mehr spielen. Für die Bafin könnte das die Kontroll-Arbeit erleichtern, sie könnte weniger umfangreich werden.

Für neue Fonds gelten die Vorgaben voraussichtlich ab Herbst 2024. Bestehende Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen im Namen müssen sie voraussichtlich ab Frühjahr 2025 beachten. Pötzsch weist darauf hin, dass die Bafin die neuen Vorgaben schon jetzt bei der Bearbeitung neuer Anträge berücksichtigt.

Mehr Transparenz und Verlässlichkeit

Die neuen Esma-Leitlinien versprechen mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei nachhaltigen Fondsnamen. Für Endkunden, aber auch den Fondsvertrieb dürfte die Zuordnung dadurch an mancher Stelle leichter werden. Zumindest bietet zukünftig allein der Fondsname bereits deutliche Orientierungspunkte.

Nicht ausgeschlossen ist, dass Fondsanbieter nun damit beginnen, Produkte mit ESG-Hinweis im Namen umzubenennen, wenn sie sich auf die engen Rahmenbedingungen, die die Esma dann verlangt, nicht einlassen möchten. Die DWS will zu Ende November bei drei ihrer Fonds den Zusatz „ESG“ durch „CIO View“ ersetzen. Betroffen sind die Fonds DWS ESG Dynamik, DWS ESG Balance und DWS ESG Defensiv.  Bei der Fondsgesellschaft beteuert man indessen, dass die Umbenennung nichts mit den Esma-Regeln, sondern mit einer veränderten Anlagestrategie zu tun habe.

Bafin-Exekutivdirektor Pötzsch gibt noch einen Tipp: „Wir raten Anlegern aber, nicht nur auf den Namen zu schauen. Sie sollten sich vor einer Investitionsentscheidung fundiert informieren – etwa im Fondsprospekt und in den Anlagebedingungen.“

Schaubild der Bafin zu den Esma-Leitlinien
Schaubild der Bafin zu den Esma-Leitlinien © Bafin

 

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