Nächste Regulierungswelle voraus Zwei Jahre Mifid II und kein Ende

Dr. Christian Waigel:  „Aus den bisherigen Erfahrungen mit Mifid II lässt sich erahnen, was mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf die Finanzbranche zukommt“.

Dr. Christian Waigel: „Aus den bisherigen Erfahrungen mit Mifid II lässt sich erahnen, was mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf die Finanzbranche zukommt“. Foto: Christian Waigel

Mifid II ist seit zwei Jahren in Kraft, Zeit für eine Zwischenbilanz: Die Finanzmarktrichtlinie brachte neue Informationspflichten, zum Beispiel zu den Instituten und ihren Dienstleistungen oder die mit der Geldanlage verbundenen Risiken. Diese Aspekte wurden in die Unternehmensbroschüren und Basisinformationen eingefügt. Sinn der europaweiten Harmonisierung: Die Unterlagen sollten es dem Anleger ermöglichen, die Angebote der Institute zu vergleichen und dann auf informierter Basis eine Anlageentscheidung zu treffen. Für gleiche Wettbewerbsbedingungen bräuchte es jedoch eine einheitliche Struktur in deutlich knapperer Form, denn wer liest schon hunderte Seiten mehrerer Anbieter um diese zu vergleichen? Anleger in aller Regel nicht.

Ein Plus für den Verbraucher sind die offengelegten Kosten. Der Kunde sieht ex-ante und ex-post, was ihn die Vermögensanlage in Prozent und Euro kostet. Leider verlangen die Aufsichtsbehörden ex-ante transaktionsbezogene Offenlegungen. Das heißt, die Anbieter müssen die genauen Kosten der Anlage für den konkreten Anlagebetrag des Kunden berechnen. Damit hat die Regulierung verschiedene kundenfreundliche Order-Wege verbaut. So sind Wertpapier-Orders per Brief, Fax, Whatsapp oder SMS oft nicht mehr möglich, weil auf diesem Wege die Anbieter ihren ex-ante-Offenlegungspflichten nicht nachkommen können. Ein Ausweg ist das Einrichten elektronischer Postfächer für alle Kunden. Dies ist allerdings sehr kostenintensiv und wenig praktikabel, denn wer schaut schon vor jeder Order in sein elektronisches Postfach?

Gänzlich sinnentleert ist diese Vorgabe im institutionellen Geschäft. Bei professionellen Anlegern stellt sich umso mehr die Frage, ob es wirklich notwendig ist, ihnen vor jedem Order-Auftrag die exakten Kosten auf einem dauerhaften Datenträger zuzurufen. An dieser Stelle geht der Anlegerschutz eindeutig zu weit.

Gleiches gilt für die Anforderungen an die Anlageberatung: Individualisierte Offenlegung der Kosten und die Rückkehr der Bafin zum individuellen Beratungsprotokoll machen sie mühsam und fehleranfällig. Viele Institute ziehen sich deshalb aus der Anlageberatung vollständig zurück. Zugleich beobachten wir in der Anlageberatung eine Ausdünnung des Produktangebots. So wird der Kunde teils nur noch auf die Homepage und einen Robo-Advisor verwiesen, der durch elektronische Beratungsstrecken Fehler vermeiden hilft.

Ein Torso bleibt auch die Regulierung der Provisionen. In der Vermögensverwaltung verboten, sind sie für andere Wertpapierdienstleistungen erlaubt, sofern sie eine Qualitätsverbesserung für den Kunden bezwecken. Ein politischer Kompromiss, der Anlegern nicht wirklich hilft und den Anbietern das Leben schwer macht. Denn ob beispielsweise eine Filiale auf dem Land, ein Internet-Tool oder ein Reporting-Mechanismus qualitätsverbessernd sind, bietet Stoff für endlose Diskussionen zwischen Instituten und Aufsichtsbehörden. Nationale Sonderwege machen die Situation nicht leichter. Eine ex-ante-Offenlegung, die jeder mit seinem Institut verhandeln kann, hätte ausgereicht.

Ein echter Rohrkrepierer ist die sogenannte Product Governance, unter der die Bafin unter anderem Regeln für einen „verantwortungsvollen und nachhaltigen“ Vertrieb von Finanzprodukten in Deutschland bündelt. Mit Zielmärkten für alle Wertpapiere und der Verpflichtung des Vertriebs, diese einzuhalten, sollte ein sogenanntes Misselling an falsche Kundengruppen vermieden werden.