Mit konkreten Beispielen ESG in Fondsnamen – Esma-Leitlinie will Wildwuchs eindämmen

Wald

Grün wie ein Wald im Frühsommer: Die EU-Regulierungsbehörde Esma will dafür sorgen, dass Fonds, die einen Hinweis auf Nachhaltigkeit im Namen haben, auch wirklich nachhaltig anlegen. Foto: Canva

Seit Ende November 2024 gelten neue Regeln für die Namen von Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug. Diese gehen auf eine neue Verordnung der Europäischen Wertpapier- und Markenaufsichtsbehörde (Esma) zurück

Die Esma-Leitlinie für neue Fonds trat am 21. November in Kraft (Esma 34-472-440 vom 14. Mai 2024). Die Manager bestehender Fonds haben bis zum 21. Mai 2025 Zeit, um die Namensgebung ihrer Fonds zu prüfen und diese gegebenenfalls an die neuen Anforderungen anzupassen.

Esma-Leitlinie: Bei Fondsanlagen nachbessern – oder Namen ändern 

Alternativ können sie Wertpapiere oder andere Investments wie beispielsweise Immobilien, die diese Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen, veräußern. Es gilt dabei ein 80-Prozent-Schwellenwert: Mindestens 80 Prozent der Investitionen eines Fonds müssen die nötigen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, wenn im Namen mit Nachhaltigkeitsbegriffen geworben werden soll (siehe unten).

Betroffen sind Fonds, die die Anforderungen der Artikel 8 („hellgrün“) und 9 („dunkelgrün“) der Offenlegungsverordnung erfüllen. Die beiden Artikel definieren verschiedene Nachhaltigkeitskriterien von Fonds. Fondsmanager müssen also sicherstellen, dass ihre Marketingstrategien und Fondsbezeichnungen die Anlagestrategien tatsächlich widerspiegeln. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.

 

Die Esma ist eine unabhängige Behörde der EU. In Deutschland kümmert sich die Bafin als Aufsichtsbehörde um die regelkonforme Umsetzung und Kontrolle der neuen Regeln.

Erklärtes Ziel ist es, irreführende Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien bereits im Fondsnamen zu unterbinden. Damit soll „Greenwashing“, das Vorspielen nicht belegbarer Nachhaltigkeitskriterien und -ziele, unterbunden werden. Bislang enthielten Fonds, die nachhaltige Begriffe in ihrem Namen führen, teilweise auch beispielsweise Aktien von Ölkonzernen. Mit der Neuregelung sollen Anleger, deren Fonds im Namen Umweltziele aufführen oder sich auf sozialen Impact beziehen, klar erkennen können, dass ihr Investment diese Versprechen auch hält.

Mindestens 80 Prozent der Fonds-Anlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

Der Mindestschwellenwert besagt, dass 80 Prozent des Fondsvermögens so investiert werden müssen, dass sie mit den zugesagten Elementen der Anlagestrategie übereinstimmen. Die 80-Prozent-Grenze bildet die Voraussetzung dafür, dass die genannten nachhaltigkeitsbezogenen Begriffe im Fondsnamen verwendet werden dürfen.

Bei neu aufgelegten Fonds sollte es für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) kaum ein Aufwand sein, die Neuregelungen anzuwenden. Anders sieht es bei bestehenden Fonds aus. Die KVGs müssen Unternehmen, in die sie investiert sind, genauer prüfen und gegebenenfalls den Fondsnamen anpassen oder Papiere, die diese Anforderungen nicht erfüllen, verkaufen.

Fondsmanager sollten daher eine gründliche Portfolioanalyse durchführen, um festzustellen, ob die Investitionen den neuen Anforderungen entsprechen beziehungsweise ob diese in das Portfolio passen. Gegebenenfalls müssen sie nicht konforme Anlagen abstoßen und durch geeignete, nachhaltige Investitionen ersetzen. Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung.

Beispiel 1: Ein Fonds, der als „Nachhaltige Energie Global“ vermarktet wird, aber weniger als 80 Prozent seines Vermögens in erneuerbare Energiequellen wie Wind- oder Solarenergie investiert, müsste seine Strategie ändern. Nicht konforme Positionen wie Aktien von Unternehmen mit hoher Kohlenstoffdioxidintensität sind entweder abzustoßen oder durch nachhaltige Alternativen wie Investitionen in Windparks oder grüne Infrastrukturprojekte zu kompensieren.

 

Beispiel 2: Fondsnamen könnten angepasst werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen: „Nachhaltige Energien Europa“ könnte zu „Energiemix Europa“ werden, wenn der Fonds die 80-Prozent-Schwelle nicht erreicht.