Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken sowie der Versicherungswirtschaft haben einen gemeinsamen Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt: Mit Unterstützung von realwirtschaftlichen Verbänden wie dem Verband deutscher Treasurer (VDT) wollen sie dafür sorgen, dass die Abfragen von Daten zum Thema Nachhaltigkeit einheitlicher werden.
Zielgruppe sind nur diejenigen Unternehmen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet werden, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen hiermit hingegen nicht angesprochen werden.
Ziel: Aufwand für ESG-Berichterstattung reduzieren
Der Datenkatalog orientiert sich weitgehend an den Regeln und Methoden der CSRD beziehungsweise anderen EU-Berichtsstandards. Zusätzlich zur CSRD berücksichtigt er weitere regulatorische Rahmenwerke, die für Versicherungen und Banken wichtig sind – vor allem in Bezug auf die Offenlegung und das Risikomanagement. „Mit diesem sektorübergreifenden Datenkatalog leisten Versicherer und Banken einen wichtigen Beitrag, den Aufwand für die ESG-Berichterstattung für alle Beteiligten zu reduzieren“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Banken brauchen die ESG-Daten ihrer Firmenkunden, um Nachhaltigkeit in Kreditprozesse und Risikomanagement integrieren zu können“, erklärt Heiner Herkenhoff. „Der Aufwand für die Kunden soll dabei möglichst gering sein“, so der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands weiter.
Um die ESG-Daten digital abfragen zu können, müssten sie vereinheitlicht werden, erklärt Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). „Mit unserem Datenkatalog wollen wir dazu beitragen, dass knappe Ressourcen in zukunftsfähige Investitionen – statt in Mehrfacherhebungen von Daten – gelenkt werden.“