Reform der Einlagensicherung Privatbanken ziehen Grenzen ein

Marc-Oliver Lux ist Geschäftsführer der Münchner Vermögensverwaltung Dr. Lux & Präuner.

Marc-Oliver Lux ist Geschäftsführer der Münchner Vermögensverwaltung Dr. Lux & Präuner. Foto: Dr. Lux & Präuner GmbH

Die Reformierung der Einlagensicherung ist eine Konsequenz aus der Pleite der Bremer Greensill Bank. Das teilt der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit. Der gesetzliche EU-Einlagenschutz, der im Fall einer Banken-Insolvenz Guthaben in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank sichert, ist von der Reform aber nicht betroffen.

Konkret haben die Häuser beschlossen, dass ab kommendem Jahr neue Obergrenzen für die Entschädigungszahlungen gelten. Verbraucher, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind ab 1. Januar 2023 nur noch bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro pro Bank abgesichert. Ab 2025 wird die geschützte Summe nur noch bei 3 Millionen Euro liegen. 2030, wenn die Reform abgeschlossen sein soll, wird höchstens noch 1 Million Euro pro Institut durch die Einlagensicherung der privaten Banken abgedeckt sein.

Kein Schutz mehr

Dagegen schauen professionelle Einleger wie Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten demnächst in die Röhre: Ihre Einlagen sind überhaupt nicht mehr geschützt. Die Guthaben von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.

Die Gelder von Unternehmen und Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind ihre Einlagen zu schützen, ferner karitative Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Verbände und Kammern werden ab kommenden Jahr noch mit bis zu 50 Millionen Euro geschützt. Ab dem 2025 dann mit maximal 30 Millionen und ab 2023 dann nur noch mit bis 10 Millionen Euro. Der BdB betont in seiner Mitteilung weiter, dass die Sicherungsmechanismen nur für deutsche Institute gelten. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.

Über den Autor:

Marc-Oliver Lux verfügt über langjährige Börsenerfahrung und war als Bankkaufmann im Investmentbanking bei der Deutsche Morgan Grenfell in New York sowie im Firmenkundengeschäft bei verschiedenen Banken im Inland tätig. Nach einem Betriebswirtschaftsstudium mit den Schwerpunkten Kapitalmarktforschung sowie Revisions- und Treuhandwesen an der Ludwig-Maximilians-Universität München hat er an der Universität Göttingen über betriebliche Gründungsfinanzierung promoviert.

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