Basel III „Nachranganleihen von Banken profitieren von Vorschlägen der EU-Kommission“

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Im Dezember 2017 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht grundlegende Richtlinien für den Output Floor, der im Wesentlichen zwei Ziele erreichen soll: Die übermäßige Variabilität der Eigenkapitalbedarfsermittlungen zu verringern und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Eine gewisse Dynamik hat dieses Thema unter anderem durch eine Veröffentlichung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) von Dezember 2020 (auf Basis von Daten von Dezember 2019) entwickelt. Die EBA unterteilte ihre quantitative Analyse in zwei Szenarien:

  • Vollständige Implementierung von Basel III („Basel III scenario“)
  • EU-spezifische Implementierung von Basel III („EU-specific scenario“)

Unter der vollständigen Implementierung beläuft sich die errechnete Gesamtkapitallücke der 99 untersuchten Banken auf 52,2 Milliarden Euro. Im EU-spezifischen Szenario wurde ein Fehlbetrag von 33 Milliarden Euro errechnet. Einer der Haupttreiber der verringerten Kapitallücke im EU-Szenario ist laut der EBA der Output Floor, der zu zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen führen wird. Spätere Analysen der Europäischen Kommission gehen sogar von einer deutlich geringeren Belastung aus.


Versuche von Lobbyisten, den Output-Floor aufzuweichen, wurden von der EU-Kommission erwartungsgemäß nicht berücksichtigt. In einem offenen Brief der Europäischen Zentralbank (EZB) und der EBA an die EU-Kommission vom September 2021 wurde nochmals die Bedeutung der konsequenten Umsetzung in EU-Recht bekräftigt und ein Aufweichen dieser Regelung im Sinne der betroffenen Banken abgelehnt.

Erleichterung bei Risikopositionen gegenüber KMUs

Des Weiteren wurden übergangsweise eigenkapitalrelevante Erleichterungen im Hinblick auf die KMU-Finanzierung beschlossen. Kleine und mittelständische Unternehmen ersparen sich oftmals das kostspielige externe Ratingverfahren, was wiederum bei den sie finanzierenden Banken zu höheren Risikogewichtungen führen kann. Um den Kreditfluss in der durch die Corona-Pandemie geprägten Wirtschaftslage im Mittelstand nicht abzuwürgen, wurde eine Übergangsregelung mit Geltung von 2025 bis 2030 geschaffen. Somit kann man von einer – zumindest temporären – Anpassung der Basel-Regularien an die europäischen Kreditgegebenheiten sprechen.

Die Kapitalerhöhung wird zu Beginn der Übergangsfrist 2025 unter drei Prozent liegen. Insgesamt werden die Maßnahmen laut EU-Kommission zu einem Anstieg des Eigenkapitalbedarfs um durchschnittlich weniger als neun Prozent am Ende der vorgesehen Übergangsperiode führen.

Integration von ESG-Risiken, aber keine Vorzüge bei „grünem“ Exposure

Zu erwarten war, dass die EU-Kommission auf eine vielfach kritisierte Sonderbehandlung bei der Finanzierungvon „grünen“ Geschäftsaktivitäten verzichtet und diese nicht mit geringerem Risikogewicht belohnt. Die allgemeine Dynamik in diesem Thema dürfte sich allerdings nicht entschleunigen und der Trend, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Bankenregulierung stärker zu adressieren, hiervon unberührt bleiben.