Nachlassplanung Was beim Vererben von Kunstwerken zu beachten ist

Isabel Boden ist Geschäftsführern der Fineart Advisory GmbH aus Berlin.

Isabel Boden ist Geschäftsführern der Fineart Advisory GmbH aus Berlin. Foto: Hoffotografen

Ein Vermögen, welches über Jahre wächst, ist in jeder Hinsicht komplex. Kunstwerke sind ein wichtiger, jedoch häufig stiefmütterlich behandelter Vermögensanteil, der nicht nur pekuniären, sondern auch emotionalen Wert hat. Dies wird häufig unterschätzt und das macht ihn besonders anfällig für Erbstreitigkeiten.

Wie können Kunstwerke nun innerhalb des Gesamtvermögens durch Aspekte des Estate Plannings organisiert werden und welche Vorteile bieten sich dabei vor allem für Erbangelegenheiten? Der Kunstmarkt hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. Eine aktuelle Bestandsaufnahme und Bewertung der Kunstwerke sichert daher den Status quo. Zusätzliche Abbildungen oder Fotos zur eindeutigen Zuordnung sowie auch Angaben zur Herkunft sind hilfreiche Ergänzungen.

Gemeiner Wert statt Versicherungswert

Dies sind relevante Informationen für die nächste Generation und für den Erbfall, wenn häufig schneller Handlungsbedarf besteht. Für Erbschaftssteuerzwecke ist nicht der Versicherungswert heranzuziehen, der sich an einem geschätzten Wiederbeschaffungspreis orientiert und diesen meist großzügig veranschlagt. Im Interesse der Erben ist vielmehr eine Bewertung, die den evaluierten Verkaufserlös ermittelt, den sogenannten gemeinen Wert.

Der Kaufzeitpunkt ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der Bestandsaufnahme. Sind hier Rechnungen vorhanden, oder eventuell vom Verkäufer noch nachträglich als Nachweis wiederzubeschaffen? Nach der 20-jährigen Haltefrist ist ein Kunstwerk ebenso erbschaftssteuerlich bedeutend wie bezüglich des interessanten Aspekts der öffentlichen Wahrnehmung. Letzterer rückt immer häufiger in den Fokus und ein Erblasser kann hier bereits aktiv werden: Welches Museum käme für eine Kooperation infrage? Wie lässt sich ein Werk allen, oder zumindest der Forschung zugänglich machen, ohne dass das Kunstwerk im Depot eines Museum sein Dasein fristet?

Mindere Qualität kann zu Erbstreitigkeiten führen

Unangenehme Überraschungen und Erbstreitigkeiten im Rahmen des Erbfalls mit Kunstwerken können auch durch eine spät entdeckte, mindere Qualität eines Werks ausgelöst werden. Der Zustand stellt eine wichtige Eigenschaft dar. So führt beispielsweise ein gekittetes Loch in einer Leinwand zu einer empfindlichen Wertberichtigung der ursprünglich angesetzten Schätzung.

Erben sind ebenso geneigt, eine Nachlassabwicklung wieder aufzurollen, wenn ein Provenienzfall den Wert des Kunstwerks drastisch reduziert. Dieser führt häufig zu einem kostspieligen Rechtsfall und die Verkäuflichkeit sowie der angesetzte Werterlös sind nicht mehr gesichert. Optimal ist daher eine aktuelle Bescheinigung der Herkunftsprüfung aus dem Jahr des Erbfalls.

Wasserdichte Expertise zählt bei der Echtheitsprüfung

Die Echtheit wird vom Erblasser oder den Erben meistens nicht angezweifelt, aber nur die Expertise eines international anerkannten Künstler-Experten zählt am Kunstmarkt. Die Würdigung eines Werks durch einen Kunsthändler, Museumsdirektor oder vereidigten Sachverständigen wird am Kunstmarkt nicht als wasserdichte Expertise angesehen.

Kunstgewerbe oder Schmuckstücke im Inventar benötigen im Umgang die gleiche Sorgfalt. Entgegen der guten Entwicklung des Kunstmarkts, ist der Preisverfall vieler Antiquitäten sowie die sehr unterschiedliche Werteinschätzung von Schmuckstücken für die Erben häufig ernüchternd. In diesen beiden Segmenten votiert der Markt sehr streng Qualität, Herkunft und Zeitgeschmack.