Nachhaltigkeitsregulierung Bafin will Grenzen ziehen

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Zahlreiche Baustellen 

Bafin-Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin für die Wertpapieraufsicht Elisabeth Roegele (Link öffnet Video) sagte mit Blick auf die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission, sie halte es für richtig, Nachhaltigkeitsgesichtspunkte im EU-Regelwerk zu verankern. Vor allem eine praktikable europäische Taxonomie, also ein Klassifizierungssystem für nachhaltiges Wirtschaften, dürfte nach Einschätzung Roegeles wichtige Impulse liefern.

Darüber hinaus würden die geplanten erhöhten Transparenzpflichten Anlegern helfen, sich über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu informieren und auf dieser Basis eine Anlageentscheidung zu treffen. So müssten unter anderem Kapitalverwaltungsgesellschaften darüber berichten, wie sie Nachhaltigkeitskriterien im Investmentprozess berücksichtigen. 

Denkanstöße für Versicherungsunternehmen 

Versicherer könnten in mindestens drei Rollen nachhaltig handeln: als Risikoträger, als Risikomanager und als Investoren, schlug der Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Frank Grund, in Berlin vor. „Sie sind nicht dazu verpflichtet, die deutsche Energiewende oder andere Mammutprojekte mitzufinanzieren, mit denen die Pariser Klimaschutzziele erreicht werden sollen“, stellte er klar (Link öffnet Video). „Dennoch sollten sie auch in ihrem eigenen Interesse einen wesentlichen Beitrag leisten und hierbei die bestehenden Risiken angemessen einpreisen.“

Eiopa prescht voran

Die Nachhaltigkeit beschäftigt derzeit auch die europäischen Finanzmarktwächter intensiv. Bereits am 30. April hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) eine sogenannte Technische Empfehlung abgegeben, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in das Aufsichtsregime Solvency II integriert werden können.

Die europäische Aufsichtsbehörde will Versicherungsunternehmen verpflichten, Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage und bei der Deckung von Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Die Versicherer sollen mögliche langfristige Auswirkungen auf ihre Kapitalanlagestrategie und ihre Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

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