Die Ratingagentur Morningstar nimmt die Einführung der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) vor rund einem Jahr zum Anlass, um einen Marktüberblick über die Einstufung von Fonds nach Artikel 6, 8 und 9 der Verordnung zu geben.
Seit März 2021 müssen Fondsgesellschaften über die ESG-Risiken ihrer Anlagen informieren. Das Universum von Artikel-8- und Artikel-9-Fonds wachse kontinuierlich, so Morningstar. Ihr Volumen habe Ende 2021 bereits 4,05 Billionen Euro erreicht. Das seien 42,4 Prozent aller Fonds in der EU.
Fonds werden abhängig vom Nachhaltigkeitsziel eingestuft:
- Berücksichtigt ein Fonds bei Investitionsentscheidungen ökologische oder soziale Merkmale, handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 8. Diese Fonds werden hellgrün genannt.
- Verfolgt ein Fonds ein Nachhaltigkeitsziel, handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 9. Diese Fonds werden dunkelgrün oder – weil sie eine Wirkung erzielen wollen – Impact-Fonds genannt.
- Alle anderen Fonds sind Produkte nach Artikel 6, sie werden als grau bezeichnet.
Ob ein bestimmter Fonds nach Artikel 6, 8 oder 9 der SFDR klassifiziert ist, können Anleger ganz einfach in der Fonds-Suche des private banking magazin überprüfen. Auf jeder Produktseite steht die jeweilige Einstufung ganz oben bei den Eckdaten und Ratings des Fonds.
Das Interesse der Investoren an hell- und dunkelgrünen Fonds ist groß. Im vierten Quartal 2021 flossen in der EU nach Morningstar-Daten 64 Prozent der Fondsinvestitionen in Artikel-8- und Artikel-9-Fonds. Das entspreche 81,4 Milliarden Euro.
Kapitalzuflüsse der Fonds je Quartal 2021 in Milliarden Euro