Nach fristloser Entlassung Ex-Vorstand der Volksbank Halle scheitert mit Klage

Twitter-Konversation aus dem Jahr 2015 zwischen Chefredakteur Malte Dreher und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Gehaltshöhe von Vorständen

Twitter-Konversation aus dem Jahr 2015 zwischen Chefredakteur Malte Dreher und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Gehaltshöhe von Vorständen

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volksbank Halle, Manfred Kübler, ist mit einer Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Anderthalb Jahre nach der außerordentlichen Kündigung im Sommer 2015 hat das Landgericht Halle nun die Klage sowie Küblers Forderung nach Zahlung ausstehenden Gehalts in Höhe von 230.000 Euro abgewiesen. Das berichtet das Onlineportal „Hallelife“. Das Institut selbst spricht in einer Pressemitteilung sogar von 1,8 Millionen Euro Gehaltsnachforderung.

Wie die Richter laut Bericht in dem Urteil feststellten, hätten die erforderlichen wichtigen Gründe für die außerordentliche Kündigung vorgelegen. Konkret geht es um eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung, die Kübler seinem Arbeitgeber verschwiegen habe. Darüber hinaus habe der Ex-Vorstandschef wiederholt private Reisen als Dienstreisen abgerechnet. Weiter wurden Kübler Spenden an einen Golfclub und Kredite in Höhe von 1,3 Millionen Euro zur Last gelegt, die er ohne angemessene Sicherheiten in Anspruch genommen hatte. Zudem hatte Kübler mit 700.000 Euro ein unangemessen hohes Jahresgehalt eingestrichen.

In einer Pressemitteilung zur Kündigung aus dem Jahr 2015 heißt es zudem, Kübler habe seinen Vorstandskollegen Egbert Alter systematisch überwachen lassen. Sowohl Alter als auch Küblers Assistentin hatten später ebenfalls ihren Hut nehmen müssen. Letztere hatte laut Institut am Tag von Küblers Entlassung wichtige Unterlagen vernichtet und so die Aufklärungsarbeit der Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringen und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PWC) erschwert.

Kübler bleibt noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Die Volksbank Halle kündigte jedoch an, sie werde nun ihrerseits Regressansprüche geltend machen. Auch ermittle die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Vorstand und Aufsichtsrat würden weiter intensiv die Aufarbeitung vorantreiben. „In der vollständigen Aufklärung sehen wir eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Neuanfang unserer Bank“,  sagte Vorstandsmitglied Sascha Gläßer.

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