Nach Finanzskandal Bischof baut Finanzverwaltung der Erzdiözese Eichstätt um

Bischof Gregor Maria Hanke hat eine Reihe von neuen Diözesangesetzen in Kraft gesetzt.

Bischof Gregor Maria Hanke hat eine Reihe von neuen Diözesangesetzen in Kraft gesetzt. Foto: Bistum Eichstätt/pde

Das Bistum Eichstätt strukturiert seine Finanzverwaltung um: Bischof Gregor Maria Hanke habe zu diesem Zweck eine Reihe von neuen Diözesangesetzen in Kraft gesetzt. Sie regeln die Kompetenzen der Beispruchsgremien und legen Grundsätze für die Verwaltung der Finanzanlagen sowie für die Erstellung des Finanzplans und des Jahresabschlusses der Diözese fest. Auch die Ordinariatskonferenz werde neu strukturiert.

Damit soll eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft und Kontrollinstanzen herbeigeführt sowie die Diözesanverwaltung effizienter und transparenter gestaltet werden. Hintergrund ist die kürzlich bekannt gewordenen Finanzaffäre, bei der ein ehemaliger Mitarbeiter der Erzdiözese in mehr als 30 Fällen Kredite für Bauvorhaben in den USA vergeben haben soll, ohne diese etwa durch eine Grundschuld abzusichern. Im schlimmsten Fall droht der Diözese ein Schaden von 60 Millionen US-Dollar.

Hilfe von externen professionellen Vermögensverwaltern

Ein im Februar im Pastoralblatt veröffentlichtes Statut schreibe nun eine eindeutige Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Diözesanvermögensverwaltungsrat, Diözesansteuerausschuss und Konsultorenkollegium fest. Neu sei auch das „Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Diözese Eichstätt“. Darin verpflichte sich die Diözese zu einem im Einklang mit der katholischen Sozialehre stehenden, insbesondere ethisch-nachhaltigen Investitionsverhalten.

Das Gesetz lege Steuerungsinstrumente sowie die Organe der Vermögensverwaltung und deren Aufgaben fest. Der Diözesanökonom und die Bischöfliche Finanzkammer sollen im Auftrag des Bischofs das diözesane Vermögen verwalten. Sie treffen die Entscheidung über Kauf und Verkauf von Finanzanlagen aber grundsätzlich nicht selbst, sondern bedienen sich hierzu externer professioneller Vermögensverwalter. „Eine eigene Handelstätigkeit der Diözese findet nur in dem vom Ökonomen mit Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrates ausdrücklich festgelegten Rahmen statt“, heißt es. Zudem muss der Ökonom mindestens vierteljährlich, erforderlichenfalls auch unverzüglich dem Diözesanvermögungsverwaltungsrat über Stand und Entwicklung des Diözesanvermögens Bericht erstatten.

Ein weiteres Diözesangesetz regelt die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt. Beide – Finanzplan und Jahresabschluss – werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt, wie Bischof Hanke verfügt. Die Regelungen dieses Gesetzes werden erstmals für den zu erstellenden Jahresabschluss 2017 und auf den jährlichen Finanzplan für das Jahr 2019 angewendet.

Als wesentliches Problem des Finanzskandals wurde eine mangelhafte Aufsicht der Arbeit des Mitarbeiters identifiziert. Daher hatte Hanke den Vermögensverwaltungsrat seines Bistums neu aufgestellt. Ihm gehören seit dem 1. August 2017 bis auf einen Geistlichen im Ruhestand ausschließlich unabhängige Experten aus den Bereichen Vermögensverwaltung, Wirtschaftsprüfung und Organisationsführung an. Zum neuen Finanzdirektor wurde Florian Bohn ernannt.

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