Nach der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform Die neuen Spielregeln für Betriebsvermögen

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Neue Gestaltungsmöglichkeiten

Einen weiteren Ausweg bietet unter Umständen das neu eingeführte „Nettoprinzip“ für Verwaltungsvermögen: In wirtschaftlichem Zusammenhang mit Finanzvermögen und sonstigem Verwaltungsvermögen stehende Schulden sind abzugsfähig.

Auf den Punkt gebracht heißt das, dass in vollem Umfang fremdfinanziertes Verwaltungsvermögen zwar schädlich ist, sich dies aufgrund des saldierten Werts von Null jedoch wirtschaftlich nicht auswirkt. Idealerweise sollten daher nur noch jene Teile des Betriebsvermögens mit Eigenmitteln finanziert werden, die nicht zum Verwaltungsvermögen rechnen. Ein Anreiz zum Schuldenmachen!

Auch steuerlich motivierte hybride Finanzierungsstrukturen können hier in die Betrachtung einbezogen werden. In der Praxis wird man dies nicht eins zu eins umsetzen können, dennoch spielen diese Erwägungen bei Familienunternehmern nunmehr eine wichtige Rolle.

Entscheidend ist auch die Frage nach der Finanzierungsvorsorge für Erbschaften und Schenkungen. Aufgrund der weitgehenden Nichtbegünstigung von Verwaltungsvermögen erhöht sich die Zahl der latent steuerpflichtigen Vermögensträger und die Belastung des Einzelnen mit Erbschaftsteuer steigt deutlich. Eine Herausforderung für die Finanz- und Anlageberatung.

Entsprechendes gilt für die Frage nach der richtigen Allokation der Erbschaftsteuervorsorgekasse: Als Teil des Betriebsvermögens erhöhen diese aus schädlichem Finanzvermögen bestehenden Mittel die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage und damit die Steuerbelastung. Hier sollte über eine kluge Verteilung zwischen den Generationenstufen sowie zwischen Privat- und Betriebsvermögen nachgedacht werden.

Fazit

Es ist nicht einfacher geworden. Dennoch gibt es Lösungen, die im Verbund von Steuer und Finanzierung der Komplexität des neuen Rechts entgegengesetzt werden können.



Über den Autor:
Prof. Dr. Swen Bäuml ist Lehrstuhlinhaber für Steuerrecht an der Hochschule Mainz sowie der Frankfurt School of Finance. Zudem ist der Jurist und Steuerberater Partner of Counsel der Beratungsgruppe WTS. Er berät schwerpunktmäßig bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Unternehmens- und Vermögensnachfolge bei Familienunternehmen und Family Offices.

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